Alle Informationen zum Thema "Auswandern und Visum Australien" auf einen Blick. Wer derzeit mit dem Gedanken spielt, einen Antrag für ein australisches Visum zu stellen, sollte wirklich aufpassen. Schnell wechselnde Änderungen und Voraussetzungen im australischen Visumverfahren überfordern derzeit auch erfahrene Australienreisende.
Visum Australien beantragen:
Arbeitsvisum Australien für Fachkräfte:
Visum Australien für Fachkräfte
Jetzt geht es aber schnell weiter zu den aktuellen Neuigkeiten im Blog "Australien-Auswanderer: Aktuelle Informationen".
Die australische Wirtschaft befindet sich seit mehr als 20 Jahren im Aufschwung. Seit nunmehr 25 Jahren herrscht dauerhaftes Wachstum.
Wer sich als Mittelstandsunternehmer oder Selbstständiger bereits des Öfteren mit dem Gedanken einer Investition außerhalb Europas getragen hat, dem bietet die australische Regierung nun eine ganz besondere Visum Möglichkeit mit dem Genuss vieler Vorteile. Denn am Ende winkt neben dem Visum die permanente Aufenthaltsgenehmigung in Australien und die doppelte Staatsbürgerschaft.
Jede Reise nach Australien beginnt mit der Auswahl der am besten geeigneten, australischen Visum-Klasse. Das passende Visum wird dabei durch die sogenannten vier australischen Visum-Konditionen vorgegeben.
Der Zweck einer Australienreise sowie der Umfang der Visum-Konditionen bestimmen so die passende Auswahl der Visum-Klasse. Von daher ist es wichtig, sich vorab über die genauen Konditionen zu informieren, um nachfolgend das für die ganz eigene, persönliche Situation richtige Visum beantragen zu können.
Australien unterscheidet zum einen Visum-Klassen mit Reiserechten und zum anderen Visum-Klassen mit limitierten Aufenthaltsrechten von wenigen Wochen bis mehreren Monaten.
Des Weiteren gibt es Visum-Klassen mit verschieden ausgestalteten Arbeitsrechten, die sowohl zeitlich als auch räumlich festgelegt sind
Es gibt darüber hinaus Visum-Klassen, die ganz konkret für eine dauerhafte Auswanderung bestimmt sind oder zum Beispiel auch Visum-Klassen, die im Rahmen einer Investition gewählt werden.
Der Begriff des Visum ist zwar allgemein geläufig und wichtig, doch kommt es zusätzlich noch auf den jeweiligen Status an.
Denn jede Visum-Klasse und jedes Visum selbst beinhaltet vier Statuselemente – den sogenannten Visum-Status.
Im Visum-Status werden die so wichtigen und unterschiedlichen Reiserechte, Aufenthaltsrechte, Arbeitsrechte und weiterführende Rechte beschrieben und festlegt.
Australien definiert vier Stufen verschiedener Status.
Der unterste Status (1. Stufe), der Visitor Status, besitzt keinerlei Arbeitsrechte und lediglich begrenzte Aufenthalts- und Reiserechte. Hierunter fallen beispielsweise Working Holiday Visa, Visitor Visa, Business Visa oder eVisitor-Business Visa.
Aus diesem Status heraus können in der Regel keine weiteren Status erreicht werden.
Es folgen der Resident Status (2. Stufe) mit begrenzten Arbeits-, Aufenthalts- und Reiserechten und der Permanent Resident Status (3. Stufe) mit seinen uneingeschränkten Arbeits- aber noch etwas eingeschränkten Reiserechten.
Am Ende steht der Citizen Status (4. Stufe), der mit uneingeschränkten Arbeits-, Aufenthalts- und Reiserechten sowie der doppelten Staatsbürgerschaft (deutscher und australischer Reisepass) und vollem Zugang zu allen staatlichen Leistungen einhergeht.
Während der Visitor Status als in sich abgeschlossen anzusehen ist, kann – ausgehend vom Resident Status – über den sogenannten Transition Stream und unter bestimmten Bedingungen der Permanent Resident Status und über diesen wiederum der Citizen Status erreicht werden.
Der Direct Entry Stream ermöglicht es hingegen, unter festgeschrieben Konditionen, den direkten Einstieg auf der Stufe des Permanent Resident Status, um in Anschluss den Citizen Status erlangen zu können. Der Vorteil des Direkt Entry Streams liegt insbesondere im Zugang zu den Sozialversicherungsleistungen wie Rente und Krankenversicherungen die in Australien steuerfinanziert sind – Permanent Resident Visumhalter haben keine Sozialabgaben für Sozialversicherungen zu leisten.
Der Zweck bzw. das Ziel eines jedes Australienreisenden, Auswanderungswilligen oder Investors – was soll in Australien erreicht werden – diktiert so die Auswahl der Visum-Klasse und des richtigen Visums sowie den passenden Status und die sich daraus ergebenden Optionen.
Oder auch umgekehrt: der Status definiert die Erreichbarkeit des gewünschten Ziels.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Visum Australien
Zunehmend immer mehr Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige tragen sich mit dem Gedanken, in Australien ein Investment zu tätigen, ohne den Weg der dauerhaften, klassischen Auswanderung gehen zu wollen.
Vor allen Dingen Privatiers, Vorruheständler und Entrepreneurs wählen diese mittlerweile sehr populäre Visum-Klasse ganz bewusst aus, welche unter dem Oberbegriff Ruheständler-Investitions-Visum anzusiedeln ist.
Einzige Voraussetzung ist der Nachweis eines dauerhaften/regelmäßigen Mindesteinkommens in Deutschland bei einem Mindestalter von 55 Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis generiert wird oder es sich um Rentenzahlungen handelt (die Vorlage des Rentenbescheids ist z.B. ausreichend).
Australien muss lediglich anerkennen, dass der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann und gesichert ist. Im Anschluss daran ist es möglich, 500 000 AUD oder 750 000 AUD als Erstanlage in Australien zu tätigen (z.B. in australischen Schatzbriefen), die für vier Jahre mit einer derzeitigen Verzinsung von etwa vier bis sechs Prozent fest angelegt wird. Diese Erstanlage wird auch als Investment bezeichnet – der Anleger somit als Investor.
Sobald die Anlage getätigt wurde, erhält der jeweilige Investor automatisch den Resident Status mit all den damit verbundenen Rechten, ohne sich tatsächlich in Australien dauerhaft aufhalten zu müssen. Er hat die freie Wahlmöglichkeit und kann selbst entscheiden, nach Australien einzureisen.
Auch kann der Investor nach erfolgter Visumerteilung vor Ort Zweitanlagen in beliebiger Höhe tätigen. Diese sind vergleichbar zur Erstanlage verzinst unterliegen jedoch nicht der starren 4 Jahres Festanlage-Regelung.
Für all jene, die nicht die klassische Auswanderung nach Australien planen, sondern einen Resident Status mit gleichzeitiger Finanzanlage suchen, ist das Ruheständler-Investitions-Visum der ideale Einstieg. Zumal sich der betreffende Investor Australien als zweite Alternative zu Deutschland offenhalten kann. Denn über den Resident Status ist es nachfolgend unter bestimmten Bedingungen möglich, über den Transition Stream den Permanent Resident Status und anschließend den Citizen Status zu erhalten.
Gezielt für alle Familienunternehmen bietet Sydney Migration International am 14. November 2017 eine Schwerpunktveranstaltung an:
Doing Business in Australia - Unternehmer-Workshop zielgerichtet für Familienunternehmen.
Zur Anmeldung: http://www.sydney-migration.de/doing-business-in-australia
>> Auswandern Australien auf Probe - Visum und Residency Status
Jede Reise nach Australien beginnt mit der Auswahl der passenden australischen Visum-Klasse.
Die richtige Auswahl des passenden Visum für eine Australien Reise wird durch die sogenannten vier australischen Visum Konditionen vorgegeben. Im Rahmen einer Vorbereitung sollte jeder Reisende sich über den Umfang der Visum Konditionen informieren um dann das beste australische Visum, für die jeweils eigene Situation, beantragen zu können.
Benötigen Sie ein Visum welches Ihnen eine einmalige Einreise ermöglicht? Oder wollen ggf. mehrfach ein- und wieder ausreisen, z.B. im Falle eines Kurzbesuches von Neuseeland.
Viele australische Visum-Klassen bieten limitierte Aufenthaltsrechte. Hierbei können die Zeiträume zwischen wenigen Wochen und bis zu mehreren Monaten variieren.
Sollten Sie in Australien einer Arbeit nachgehen wollen, so benötigen Sie ein Visum mit Arbeitsrechten. Verschiedene australische Visum-Klassen bieten verschied ausgestaltete Arbeitsrechte. Diese können sowohl zeitlich (z.B. auf mehrere Monate) als auch lokal (z.B. auf einen bestimmten geographischen Raum in Australien) begrenzt sein.
Auswanderer sollten australische Visumklassen, die einen sogenannten Residenz Status beinhalten, favorisieren. Unterschieden wird dabei zwischen dem Resident, Permanent Resident und Citizen Status. Ein australisches Visum mit Status definiert den Umfang des Zuganges zu Sozialversicherungsleistungen, Rentenansprüchen und vieles mehr.
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Thema: Visum Australien
Wer sich als Mittelstandsunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger bereits des Öfteren mit dem Gedanken einer Auswanderung nach Australien getragen hat, dem bietet die australische Regierung nun die ganz besondere Möglichkeit – neben dem bestehendem Hauptsitz in Deutschland –, eine Niederlassung auf dem fünften Kontinent zu gründen, ein australisches Arbeits-Visum zu erhalten und dabei in den Genuss vieler Vorteile zu gelangen. Denn am Ende winkt die permanente Aufenthaltsgenehmigung in Australien und die doppelte Staatsbürgerschaft.
Zweifelsohne, Europa befindet sich in einem tiefgreifenden Wandlungsprozess. Und niemand vermag aus heutiger Sicht mit Sicherheit abzuschätzen, in welche Richtung sich das Modell Europa politisch und auch wirtschaftlich bewegen wird. Solche Veränderungsprozesse führen immer wieder dazu, dass sich Menschen mit ihrer eigenen Zukunft beschäftigen. Und genau diesen Trend greift die australische Regierung – die hier offensichtlich einen Nerv getroffen hat – auf und hat ganz gezielt für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige einen neuen, sehr einfachen Weg etabliert, nach Australien auswandern zu können.
Um der großen Zahl an Auswanderungswilligen entgegenzukommen, soll hier nun eine aus australischer Sicht angestrebte Variante des speziellen Arbeits-Visum sc 457 mit vierjähriger Laufzeit im sogenannten Overseas Business Sponsorship Pathway vorgestellt werden.
Bewusst angesprochen werden hierbei Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die ernsthafte Absichten haben, in Down Under eine Niederlassung als zweites Standbein in einem überaus reizvollen und stabilen Land zu gründen.
Dieser Vorgang wird auch als „Branch Out“ bezeichnet. Der Nutzen des neuen Arbeits-Visums liegt klar auf der Hand, denn nicht nur der jeweilige Firmengründer erhält ein australisches Visum für vier Jahre, auch alle direkten Familienmitglieder kommen automatisch in diesen Genuss, während der Betrieb in Deutschland uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden kann. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Australien.
Weitere Vorzüge: Für diese Visum-Klasse sind keinerlei Altersgrenzen vorgeschrieben, Englischkenntnisse müssen nur minimal vorhanden sein – und der sonst übliche und erforderliche Punktetest entfällt komplett.
Zudem sind erstmal keine Verpflichtungen in Australien mit der Vergabe des Arbeits-Visum verbunden. Der betreffende Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige hat im Rahmen seines Firmengründungsprozesses in Australien über die Dauer von vier Jahren Zeit, das Land eingehend kennenzulernen, den optimalen Standort zu finden, ein Vor-Ort-Netzwerk aufzubauen, die ersten Arbeiten und Geschäfte aufzunehmen und auch steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen eines Overseas Business Sponsorship hängt somit der Residency Status und das australische Visum am bestehenden weiterzuführenden Unternehmen in Deutschland.
Einzige zu erfüllende Hauptbedingung in Australien: die tatsächliche Gründung einer Niederlassung, die allerdings mit relativ geringen Investitionen von wenigen Tausend AUD zu meistern ist. Faktisch ist die Schaffung einer Zweigstelle sogar mit nur einem einzigen AUD möglich.
Ein ganz besonderer Anreiz der beschriebenen Vorgehensweise ist: Bereits nach zwei Jahren haben jeder Niederlassungsgründer und seine Familienmitglieder die Möglichkeit, sich für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Dauer-Visum) und dann nach weiteren zwei Jahren auch für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entscheiden.
Dieses – in großem Maße nachgefragte – Modell bietet genau denjenigen Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen, die sich mit Branch-Out-Plänen beschäftigen, eine äußerst attraktive Chance, mit der gesamten Familie nach Australien auszuwandern ohne dabei die bestehenden Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Da es auch keine Mindest-Aufenthaltszeiträume in Australien gibt, scheint dieser australische Visum Pathway eine gute Möglichkeit, sich einen Residency Status in Australien aufzubauen ohne vorhandene Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Gezielt für alle Familienunternehmen bietet Sydney Migration International am 14. November 2017 eine Schwerpunktveranstaltung an:
Doing Business in Australia - Unternehmer-Workshop zielgerichtet für Familienunternehmen.
Zur Anmeldung: http://www.sydney-migration.de/doing-business-in-australia
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien und im Bereich Auswandern Australien
>> Australische Visum Möglichkeiten für Familienunternehmen
Eine Doppelte Staatsbürgerschaft, ist für viele Auswanderer das langfristige Ziel – ein Traum, den es zu erfüllen gilt.
Die gute Nachricht zuerst! Die folgenden Länder ermöglichen deutschen und österreichischen Auswandern eine Doppelt Staatsbürgerschaft:
Immer noch hält sich der Glaube, dass eine Doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich erscheint. Sowohl Österreich und auch Deutschland erlauben Ihren Bürgern die Annahme einer weiteren zusätzlichen Staatsbürgerschaft.
Sich in zwei Ländern mit allen Rechten frei bewegen zu können, ohne von Ämtern oder Dienststellen als Ausländer behandelt zu werden, ist somit mit zwei Staatsbürgerschaften und folglich zwei Reisepässen möglich. Und das ewige Resident Return Visum Problem entfällt auch.
Für den erfolgreichen Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft muss der Antragsteller unter anderem eine gewisse Bindung an das Heimatland plausibel darstellen. Dieses erfolgt im sogenannten Antrag auf Beibehaltung zur Erlangung der Beibehaltungsgenehmigung. Jeder hat seine eigene Geschichte und individuelle Gründe, die es in knappen Worten und für die Behörden verständlich zu verfassen gilt. Wesentlich ist die Untermauerung mit glaubwürdigen und stichhaltigen Beweisen. Eine gute Koordination, Vorbereitung und Ausarbeitung des Antrags auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann Türen öffnen, die ansonsten verschlossen blieben.
Der zweite Pass ist der krönende Abschluss eines erfolgreichen Antrags auf Beibehaltung oder Wiedereinbürgerung – bereit für die doppelte Staatsangehörigkeit?
Mehr Freiheiten – ein Leben mit zwei Pässen, hier finden Sie weitere Informationen: www.antrag-auf-beibehaltung.com
Gute Nachrichten für Backpacker in Australien. Ab dem 19. November 2016 besteht für Inhaber des Work and Holiday Visums (subclass 462) die Möglichkeit ein zweites einjähriges Visum zu beantragen. Neben Inhabern des Working Holiday Visums (subclass 417) können damit nun auch Backpacker aus 16 weiteren Ländern für bis zu zwei Jahre in Australien reisen und arbeiten.
Vorraussetzung hierfür ist, dass die Bewerber während ihres ersten Work and Holiday Aufenthalts für mindestens drei Monate (88 Tage) qualifizierende Tätigkeiten in Nord-Australien ausgeübt haben. Die Art der zugelassenen Arbeiten, sowie der Ort, wo diese ausgeführt werden muss, sind in dem Developing Northern Australia White Paper festgelegt.
Die Bestimmungen sind in drei sogenannte Schedules unterteilt:
Gemäß den Bestimmungen zählt zu der Dreimonatsfrist außerdem nur Arbeit, welche nach dem 18. November 2016 aufgenommen wurde und (nachweislich) in Übereinstimmung mit dem australischen Arbeitsrecht vergütet wurde.
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien oder im Bereich Auswandern Australien
Die nachfolgenden australischen Visum-Klassen werden ausser Kraft gesetzt:
Anstelle der zuvor genannten australischen Visum Klassen werden zwei neue Visum Klassen geschaffen:
Zur Erlangung dieser australischen Visum Klassen benötigen Antragsteller einen Sponsor.
Die jeweilige Visum-Antragsgebühr beträgt für die neu geschaffenen Visum Klassen in australischen Dollar $275.
Die Beantragung der ggf. notwendigen Nominierung und des vorhergehenden Sponsorship-Antrages kann nun ebenfalls online erfolgen.
Die vollständigen Änderungen und Erfordernisse für die Beantragung der neuen australischen Visum-Klassen sind umfassend und können hier eingesehen werden: Legislative Instrument - F2016L01743
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien oder im Bereich Auswandern Australien
Working Holiday Visum und Steuer in Australien ist ein Thema, dass nun schon laenger diskutiert wird. Am 02.11.2016 hast das australische Finanzamt eine Pressemitteilung veroeffentlicht - diese ist fuer Reisenden mit einem Working Holiday Visum von Interesse und wird von uns deshalb hier im Original wiedergegeben:
With a number of media reports circulating in relation to the tax treatment for working holiday makers and the tax that they pay, the ATO wants to make clear the tax arrangements in place. Tax Commissioner Chris Jordan said “the amount of tax that a working holiday maker may pay will depend on their residency status for tax purposes, and we consider the individual circumstances that apply to each working holiday maker.
“The reality is, what we see is that most working holiday makers are transient – they move around and do not establish residency in Australia during their stay. “Therefore, as a non-resident for tax purposes, they will be taxed only on their Australian-sourced income, such as money they earn working in Australia, and they will commence paying tax on the first dollar of income they earn – at 32.5c in the dollar”.
If the Bills currently before Parliament are not passed, the ATO will continue to apply the current law. "
Die vollstaendige Pressemitteilung finden Sie hier.
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien oder im Bereich Auswandern Australien
Die australische Regierung plant die Altersgrenzen fuer das Working Holiday Visum von 30 Jahre auf 35 Jahre anzuheben. Obwohl die Anhebung der Altersgrenze beschlossen scheint, gibt es noch kein Datum fuer die Inkraftsetzung der neuen Visum Regeln. Aktuelle Hinweise, dass die neue Altersgrenze ab 01.01.2017 in Kraft treten soll, koennen wir derzeit noch nicht bestaetigen.
Auf den entsprechenden Seiten der australischen Visumbehoerde finden sich jedoch bereits folgende Hinweise:
"Age of eligibility – Government announcement
The Government is considering options for expanding the upper age of eligibility from 30 to 35 years, including time frames, legislative requirements and engagement with partner countries. Reciprocity of arrangements for Australian citizens remains a key feature of the programme. The current age of eligibility (18 to 30) will remain in place for the time being."
Quelle: australische Visum- und Einwanderungsbehoerde Subclass 417 und Subclass 462 Visum Webseiten"
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien oder im Bereich Auswandern Australien
Rund 45 Prozent der gut 24 Millionen australischen Staatsbürger sind keine gebürtigen Australier, sondern als Auswanderer nach Australien gekommen . So erwartet Australien in den kommenden Jahren einen noch massiveren Ansturm auf die sogenannten Eltern- aber auch Rentner-Visum Klassen da Auswanderer häufig Ihre Eltern nachholen. Hierzu wurden bereits in einem im September 2016 veröffentlichten Diskussionspapier des australischen Department of Immigration umfassende Visum-Veränderungen angekündigt.
Bislang haben australische Auswanderer und Inhaber eines Permanent Residency Visums, oder Auswanderer die nachfolgend die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt haben, einen geltenden Rechtsanspruch darauf, über verschiedene Visum-Pathways und Visum-Klassen ihre Eltern ins Land nachholen zu können. Ein ausgewiesener Vorteil ist, dass die betreffenden Eltern vom ersten Tag an, den sie in Australien verbringen, wie bei allen anderen Permanent Residency Visum Klassen üblich, beitragsfreien Zugang zu den Sozialversicherungssystemen Australiens, inklusive der Kranken- und Pflegeversicherung, genießen.
Hochgradig interessant ist dies für Eltern, die bereits älter sind und aufgrund dessen gegebenenfalls mit einem erhöhten Krankenaufwand rechnen müssen - da sich die betreffenden Personen sofort auf das Greifen der Sozialsysteme verlassen können.
Bis dato gab es immer ein klassisches australisches Eltern-Visum, das sogenannte Non-Contributory-Visum. Die Visum-Antragsgebühr liegt derzeit bei $6.000 AUD. Allerdings beträgt die Wartezeit, aufgrund der extrem großen Nachfrage, 30 Jahre!
Was nicht verwunderlich ist, da man als australischer Visum-Halter, ohne im Vorfeld finanzielle Leistungen erbracht zu haben, auf alle Sozialversicherungssysteme zählen kann. Und das in einem der beliebtesten Ländern der Welt an der Seite der bereits nach Australien ausgewanderten Familie.
Um den extrem langen Wartezeiten entgegen zu wirken, hat die australische Regierung vor einigen Jahren das sogenannte Contributory-Eltern-Visum eingeführt. Mit diesem australischen Visum ist es möglich, die Wartezeiten durch Zahlung von Beschleunigungskosten signifikant zu reduzieren.
Derzeit liegen die gesamten (Beschleunigungs)-Kosten bei ca. $45.000 AUD pro Antragsteller und die Wartezeit beträgt momentan lediglich zwei Jahre. Wobei zu erwähnen ist, dass die Wartezeit nach Einführung des Contributory-Visums nur ein paar Monate betrug und in den letzten Jahren auf zwei Jahre angewachsen ist.
Die australische Regierung hat die befürchtete Annahme, dass die Wartezeiten in den kommenden Jahren auch für das Contributory-Visums auf bis zu zehn Jahre hochschnellen wird. Selbst, bei den hohen Beschleunigungskosten.
Denn z.B. im Vergleich zur deutschen Pflege- und Krankenversicherung, stellen $50.000 AUD immer noch ein lohnenswertes Investment dar, um sich in Australien bis zum Lebensende gesund zu erhalten und/oder umfassend gepflegt und versorgt zu werden.
Um der Lage Herr zu werden, hat die australische Regierung nun gravierende Änderungen vorgesehen, die in einem im September 2016 erschienen Diskussionspapier angekündigt werden. Die offizielle Einführung ist eine Frage der Zeit.
Was sehen die Änderungen konkret vor: Die beschriebenen, klassischen Eltern-Visum Klassen sollen vorerst hinten angestellt werden und durch ein neues, temporäres Eltern-Visum abgelöst werden.
Dieses temporäre Visum zeichnet sich durch zwei große Eckpunkte aus: Zum einen fällt aufgrund der zeitlichen Limitierung der automatische, beitragsfreie Zugang zur australischen Kranken- und Pflegeversicherung weg. Zum anderen benötigen Auswanderer aus diesem Grund einen „Sponsor“, in dem Falle, die bereits ausgewanderten Kinder, die für die Kranken- und Pflegeversicherung der Eltern aufkommen müssen.
Voraussichtlich soll das neue Visum zeitlich begrenzt für vier Jahre in Australien vergeben werden, und die Kinder werden in die Pflicht genommen, einen sogenannten Bond (eine Bürgschaft) für ihre auswandernden Eltern zu hinterlegen. Sollten die Kinder diese Bürgschaft nicht hinterlegen wollen oder können, so würden die Eltern ggf. wieder ausreisen müssen.
Da diese Planungen gerade im Gange ist, ist von Fall zu Fall zu überlegen, ob es besser ist, jetzt noch einen der klassischen Visum-Anträge mit allen Vorteilen aber langen Wartezeiten und/oder hohen Kosten zu stellen oder darauf zu warten, bis die Änderungen aktiv werden. Alle Varianten haben sicherlich ihre Vorteile und müssen situativ und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Eltern und bereits ausgewanderten Kinder abgestimmt werden.
Das sogenannte australische Rentner-Visum wird von vielen Eltern als Alternative gesehen und zählt nicht zu den klassischen Eltern-Visum Klassen. Dieses Rentner-Visum spricht Menschen an, die ihren Ruhestand in Australien verbringen möchten. Unabhängig davon, ob Kinder vor Ort sind oder nicht.
Wesentliche Bedingungen für ein Renter Visum sehen wie folgt aus: Die Antragsteller müssen älter als 55 Jahre sein und einen Rentenbescheid vorlegen können. Des Weiteren ist es notwendig ein Kapital von $500.000 bis $750.000 AUD nachzuweisen und in Australien anzulegen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können sich betreffende Rentner vier Jahre in Australien, mit allen Vergünstigungen, aufhalten. Immer mit der Möglichkeit, das Visum beliebig verlängern zu können, sofern weiterhin die geforderten $500.000 bis $750.000 AUD nachgewiesen werden können.
Üblicherweise wird dieses Investment in australischen Schatzbriefen angelegt, die jährlich verlockende drei bis vier Prozent Rendite abwerfen. Die Antragsgebühr für diese Visum-Klasse liegt bei derzeit bei $13.500 AUD pro Person.
Zusammengefasst ist das Rentner Visum ein attraktiver Weg für gutsituierte Rentner, ihren Lebensabend in Australien zu verbringen.
Hier finden Sie Informationen zum Thema
Australien Auswanderer koennen 4 Jahre nach Erhalt des australischen Dauer-Visums einen Antrag auf doppelte Staatsbuergerschaft stellen. Dieses bedeuted, dass man zum bestehenden Reisepass noch den australischen Reisepass erhaelt und somit auch australischer Buerger wird (z.B. deutsche und australische Staatsbuergerschaft). Die laestige Pflicht ein RRV (Resident Return Visum) zu beantragen entfaellt somit.
Die australische Regierung hat zum Januar 2017 eine Erhoehung der Gebuehren fuer den australischen Reisepass angekuendigt. Der sogenannte Frequent Traveller Reispass kostet demnach dann $395.
Es ist zu ueberlegen ob Australien Auswanderer noch in 2016 eine Verlaengerung Ihres australischen Reisepass unter den bestehenden Gebuehrenordnungen beantragen.
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum und Auswandern Australien finden Sie im Bereich:
.
Business Referenzen
Unsere Bewertungen
basierend auf 631 Bewertungen