Alle Informationen zum Thema "Auswandern und Visum Australien" auf einen Blick. Wer derzeit mit dem Gedanken spielt, einen Antrag für ein australisches Visum zu stellen, sollte wirklich aufpassen. Schnell wechselnde Änderungen und Voraussetzungen im australischen Visumverfahren überfordern derzeit auch erfahrene Australienreisende.
Visum Australien beantragen:
Arbeitsvisum Australien für Fachkräfte:
Visum Australien für Fachkräfte
You know the Drill: Die Benutzungsbedingungen für den Blog und die Auswandererkolumne „Australien-Auswanderer: Aktuelle Informationen“ können Sie hier nachlesen.
Jetzt geht es aber schnell weiter zu den aktuellen Neuigkeiten.
Jede Reise nach Australien beginnt mit der Auswahl der passenden australischen Visum-Klasse.
Die richtige Auswahl des passenden Visum für eine Australien Reise wird durch die sogenannten vier australischen Visum Konditionen vorgegeben. Im Rahmen einer Vorbereitung sollte jeder Reisende sich über den Umfang der Visum Konditionen informieren um dann das beste australische Visum, für die jeweils eigene Situation, beantragen zu können.
Benötigen Sie ein Visum welches Ihnen eine einmalige Einreise ermöglicht? Oder wollen ggf. mehrfach ein- und wieder ausreisen, z.B. im Falle eines Kurzbesuches von Neuseeland.
Viele australische Visum-Klassen bieten limitierte Aufenthaltsrechte. Hierbei können die Zeiträume zwischen wenigen Wochen und bis zu mehreren Monaten variieren.
Sollten Sie in Australien einer Arbeit nachgehen wollen, so benötigen Sie ein Visum mit Arbeitsrechten. Verschiedene australische Visum-Klassen bieten verschied ausgestaltete Arbeitsrechte. Diese können sowohl zeitlich (z.B. auf mehrere Monate) als auch lokal (z.B. auf einen bestimmten geographischen Raum in Australien) begrenzt sein.
Auswanderer sollten australische Visumklassen, die einen sogenannten Residenz Status beinhalten, favorisieren. Unterschieden wird dabei zwischen dem Resident, Permanent Resident und Citizen Status. Ein australisches Visum mit Status definiert den Umfang des Zuganges zu Sozialversicherungsleistungen, Rentenansprüchen und vieles mehr.
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Thema: Visum Australien
Eine Doppelte Staatsbürgerschaft, ist für viele Auswanderer das langfristige Ziel – ein Traum, den es zu erfüllen gilt.
Die gute Nachricht zuerst! Die folgenden Länder ermöglichen deutschen und österreichischen Auswandern eine Doppelt Staatsbürgerschaft:
Immer noch hält sich der Glaube, dass eine Doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich erscheint. Sowohl Österreich und auch Deutschland erlauben Ihren Bürgern die Annahme einer weiteren zusätzlichen Staatsbürgerschaft.
Sich in zwei Ländern mit allen Rechten frei bewegen zu können, ohne von Ämtern oder Dienststellen als Ausländer behandelt zu werden, ist somit mit zwei Staatsbürgerschaften und folglich zwei Reisepässen möglich. Und das ewige Resident Return Visum Problem entfällt auch.
Für den erfolgreichen Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft muss der Antragsteller unter anderem eine gewisse Bindung an das Heimatland plausibel darstellen. Dieses erfolgt im sogenannten Antrag auf Beibehaltung zur Erlangung der Beibehaltungsgenehmigung. Jeder hat seine eigene Geschichte und individuelle Gründe, die es in knappen Worten und für die Behörden verständlich zu verfassen gilt. Wesentlich ist die Untermauerung mit glaubwürdigen und stichhaltigen Beweisen. Eine gute Koordination, Vorbereitung und Ausarbeitung des Antrags auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann Türen öffnen, die ansonsten verschlossen blieben.
Der zweite Pass ist der krönende Abschluss eines erfolgreichen Antrags auf Beibehaltung oder Wiedereinbürgerung – bereit für die doppelte Staatsangehörigkeit?
Mehr Freiheiten – ein Leben mit zwei Pässen, hier finden Sie weitere Informationen: www.antrag-auf-beibehaltung.com
Gute Nachrichten für Backpacker in Australien. Ab dem 19. November 2016 besteht für Inhaber des Work and Holiday Visums (subclass 462) die Möglichkeit ein zweites einjähriges Visum zu beantragen. Neben Inhabern des Working Holiday Visums (subclass 417) können damit nun auch Backpacker aus 16 weiteren Ländern für bis zu zwei Jahre in Australien reisen und arbeiten.
Vorraussetzung hierfür ist, dass die Bewerber während ihres ersten Work and Holiday Aufenthalts für mindestens drei Monate (88 Tage) qualifizierende Tätigkeiten in Nord-Australien ausgeübt haben. Die Art der zugelassenen Arbeiten, sowie der Ort, wo diese ausgeführt werden muss, sind in dem Developing Northern Australia White Paper festgelegt.
Die Bestimmungen sind in drei sogenannte Schedules unterteilt:
Gemäß den Bestimmungen zählt zu der Dreimonatsfrist außerdem nur Arbeit, welche nach dem 18. November 2016 aufgenommen wurde und (nachweislich) in Übereinstimmung mit dem australischen Arbeitsrecht vergütet wurde.
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Die nachfolgenden australischen Visum-Klassen werden ausser Kraft gesetzt:
Anstelle der zuvor genannten australischen Visum Klassen werden zwei neue Visum Klassen geschaffen:
Zur Erlangung dieser australischen Visum Klassen benötigen Antragsteller einen Sponsor.
Die jeweilige Visum-Antragsgebühr beträgt für die neu geschaffenen Visum Klassen in australischen Dollar $275.
Die Beantragung der ggf. notwendigen Nominierung und des vorhergehenden Sponsorship-Antrages kann nun ebenfalls online erfolgen.
Die vollständigen Änderungen und Erfordernisse für die Beantragung der neuen australischen Visum-Klassen sind umfassend und können hier eingesehen werden: Legislative Instrument - F2016L01743
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Working Holiday Visum und Steuer in Australien ist ein Thema, dass nun schon laenger diskutiert wird. Am 02.11.2016 hast das australische Finanzamt eine Pressemitteilung veroeffentlicht - diese ist fuer Reisenden mit einem Working Holiday Visum von Interesse und wird von uns deshalb hier im Original wiedergegeben:
With a number of media reports circulating in relation to the tax treatment for working holiday makers and the tax that they pay, the ATO wants to make clear the tax arrangements in place. Tax Commissioner Chris Jordan said “the amount of tax that a working holiday maker may pay will depend on their residency status for tax purposes, and we consider the individual circumstances that apply to each working holiday maker.
“The reality is, what we see is that most working holiday makers are transient – they move around and do not establish residency in Australia during their stay. “Therefore, as a non-resident for tax purposes, they will be taxed only on their Australian-sourced income, such as money they earn working in Australia, and they will commence paying tax on the first dollar of income they earn – at 32.5c in the dollar”.
If the Bills currently before Parliament are not passed, the ATO will continue to apply the current law. "
Die vollstaendige Pressemitteilung finden Sie hier.
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Die australische Regierung plant die Altersgrenzen fuer das Working Holiday Visum von 30 Jahre auf 35 Jahre anzuheben. Obwohl die Anhebung der Altersgrenze beschlossen scheint, gibt es noch kein Datum fuer die Inkraftsetzung der neuen Visum Regeln. Aktuelle Hinweise, dass die neue Altersgrenze ab 01.01.2017 in Kraft treten soll, koennen wir derzeit noch nicht bestaetigen.
Auf den entsprechenden Seiten der australischen Visumbehoerde finden sich jedoch bereits folgende Hinweise:
"Age of eligibility – Government announcement
The Government is considering options for expanding the upper age of eligibility from 30 to 35 years, including time frames, legislative requirements and engagement with partner countries. Reciprocity of arrangements for Australian citizens remains a key feature of the programme. The current age of eligibility (18 to 30) will remain in place for the time being."
Quelle: australische Visum- und Einwanderungsbehoerde Subclass 417 und Subclass 462 Visum Webseiten"
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Rund 45 Prozent der gut 24 Millionen australischen Staatsbürger sind keine gebürtigen Australier, sondern als Auswanderer nach Australien gekommen . So erwartet Australien in den kommenden Jahren einen noch massiveren Ansturm auf die sogenannten Eltern- aber auch Rentner-Visum Klassen da Auswanderer häufig Ihre Eltern nachholen. Hierzu wurden bereits in einem im September 2016 veröffentlichten Diskussionspapier des australischen Department of Immigration umfassende Visum-Veränderungen angekündigt.
Bislang haben australische Auswanderer und Inhaber eines Permanent Residency Visums, oder Auswanderer die nachfolgend die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt haben, einen geltenden Rechtsanspruch darauf, über verschiedene Visum-Pathways und Visum-Klassen ihre Eltern ins Land nachholen zu können. Ein ausgewiesener Vorteil ist, dass die betreffenden Eltern vom ersten Tag an, den sie in Australien verbringen, wie bei allen anderen Permanent Residency Visum Klassen üblich, beitragsfreien Zugang zu den Sozialversicherungssystemen Australiens, inklusive der Kranken- und Pflegeversicherung, genießen.
Hochgradig interessant ist dies für Eltern, die bereits älter sind und aufgrund dessen gegebenenfalls mit einem erhöhten Krankenaufwand rechnen müssen - da sich die betreffenden Personen sofort auf das Greifen der Sozialsysteme verlassen können.
Bis dato gab es immer ein klassisches australisches Eltern-Visum, das sogenannte Non-Contributory-Visum. Die Visum-Antragsgebühr liegt derzeit bei $6.000 AUD. Allerdings beträgt die Wartezeit, aufgrund der extrem großen Nachfrage, 30 Jahre!
Was nicht verwunderlich ist, da man als australischer Visum-Halter, ohne im Vorfeld finanzielle Leistungen erbracht zu haben, auf alle Sozialversicherungssysteme zählen kann. Und das in einem der beliebtesten Ländern der Welt an der Seite der bereits nach Australien ausgewanderten Familie.
Um den extrem langen Wartezeiten entgegen zu wirken, hat die australische Regierung vor einigen Jahren das sogenannte Contributory-Eltern-Visum eingeführt. Mit diesem australischen Visum ist es möglich, die Wartezeiten durch Zahlung von Beschleunigungskosten signifikant zu reduzieren.
Derzeit liegen die gesamten (Beschleunigungs)-Kosten bei ca. $45.000 AUD pro Antragsteller und die Wartezeit beträgt momentan lediglich zwei Jahre. Wobei zu erwähnen ist, dass die Wartezeit nach Einführung des Contributory-Visums nur ein paar Monate betrug und in den letzten Jahren auf zwei Jahre angewachsen ist.
Die australische Regierung hat die befürchtete Annahme, dass die Wartezeiten in den kommenden Jahren auch für das Contributory-Visums auf bis zu zehn Jahre hochschnellen wird. Selbst, bei den hohen Beschleunigungskosten.
Denn z.B. im Vergleich zur deutschen Pflege- und Krankenversicherung, stellen $50.000 AUD immer noch ein lohnenswertes Investment dar, um sich in Australien bis zum Lebensende gesund zu erhalten und/oder umfassend gepflegt und versorgt zu werden.
Um der Lage Herr zu werden, hat die australische Regierung nun gravierende Änderungen vorgesehen, die in einem im September 2016 erschienen Diskussionspapier angekündigt werden. Die offizielle Einführung ist eine Frage der Zeit.
Was sehen die Änderungen konkret vor: Die beschriebenen, klassischen Eltern-Visum Klassen sollen vorerst hinten angestellt werden und durch ein neues, temporäres Eltern-Visum abgelöst werden.
Dieses temporäre Visum zeichnet sich durch zwei große Eckpunkte aus: Zum einen fällt aufgrund der zeitlichen Limitierung der automatische, beitragsfreie Zugang zur australischen Kranken- und Pflegeversicherung weg. Zum anderen benötigen Auswanderer aus diesem Grund einen „Sponsor“, in dem Falle, die bereits ausgewanderten Kinder, die für die Kranken- und Pflegeversicherung der Eltern aufkommen müssen.
Voraussichtlich soll das neue Visum zeitlich begrenzt für vier Jahre in Australien vergeben werden, und die Kinder werden in die Pflicht genommen, einen sogenannten Bond (eine Bürgschaft) für ihre auswandernden Eltern zu hinterlegen. Sollten die Kinder diese Bürgschaft nicht hinterlegen wollen oder können, so würden die Eltern ggf. wieder ausreisen müssen.
Da diese Planungen gerade im Gange ist, ist von Fall zu Fall zu überlegen, ob es besser ist, jetzt noch einen der klassischen Visum-Anträge mit allen Vorteilen aber langen Wartezeiten und/oder hohen Kosten zu stellen oder darauf zu warten, bis die Änderungen aktiv werden. Alle Varianten haben sicherlich ihre Vorteile und müssen situativ und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Eltern und bereits ausgewanderten Kinder abgestimmt werden.
Das sogenannte australische Rentner-Visum wird von vielen Eltern als Alternative gesehen und zählt nicht zu den klassischen Eltern-Visum Klassen. Dieses Rentner-Visum spricht Menschen an, die ihren Ruhestand in Australien verbringen möchten. Unabhängig davon, ob Kinder vor Ort sind oder nicht.
Wesentliche Bedingungen für ein Renter Visum sehen wie folgt aus: Die Antragsteller müssen älter als 55 Jahre sein und einen Rentenbescheid vorlegen können. Des Weiteren ist es notwendig ein Kapital von $500.000 bis $750.000 AUD nachzuweisen und in Australien anzulegen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können sich betreffende Rentner vier Jahre in Australien, mit allen Vergünstigungen, aufhalten. Immer mit der Möglichkeit, das Visum beliebig verlängern zu können, sofern weiterhin die geforderten $500.000 bis $750.000 AUD nachgewiesen werden können.
Üblicherweise wird dieses Investment in australischen Schatzbriefen angelegt, die jährlich verlockende drei bis vier Prozent Rendite abwerfen. Die Antragsgebühr für diese Visum-Klasse liegt bei derzeit bei $13.500 AUD pro Person.
Zusammengefasst ist das Rentner Visum ein attraktiver Weg für gutsituierte Rentner, ihren Lebensabend in Australien zu verbringen.
Hier finden Sie Informationen zum Thema
Australien Auswanderer koennen 4 Jahre nach Erhalt des australischen Dauer-Visums einen Antrag auf doppelte Staatsbuergerschaft stellen. Dieses bedeuted, dass man zum bestehenden Reisepass noch den australischen Reisepass erhaelt und somit auch australischer Buerger wird (z.B. deutsche und australische Staatsbuergerschaft). Die laestige Pflicht ein RRV (Resident Return Visum) zu beantragen entfaellt somit.
Die australische Regierung hat zum Januar 2017 eine Erhoehung der Gebuehren fuer den australischen Reisepass angekuendigt. Der sogenannte Frequent Traveller Reispass kostet demnach dann $395.
Es ist zu ueberlegen ob Australien Auswanderer noch in 2016 eine Verlaengerung Ihres australischen Reisepass unter den bestehenden Gebuehrenordnungen beantragen.
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum und Auswandern Australien finden Sie im Bereich:
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Das Was, Wann & Warum
Wann?
Sonntag 20. November 2016, Frankfurt am Main
Sonntag 27. November 2016, München
Was?
Sydney Migration International bietet im November 2016 Informationsveranstaltungen in Frankfurt am Main und München zum Thema “ Auswandern Australien – Visum Australien” an.
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in diesem Jahr auf den Skilled Visum Klassen für Fachkräfte, Handwerker und Selbständige und der doppelten Staatsbürgerschaft. Es wird weiterhin ausführlich auf verschiedene weitere australische Visum-Klassen, Permanent Residency Status und das 457 Visum mit Arbeitgeber-Sponsorship eingegangen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem neuen Entrepreneur-Visum für Freiberufler und Unternehmer die nach Australien auswandern wollen.
Im Rahmen von vierstündigen Fachseminaren, die an den jeweiligen Veranstaltungsorten ab 13 Uhr am Wochenende starten, werden sachliche und praktische Informationen rund um das Thema Auswandern Australien & Visum Australien vermittelt.
Neben den angebotenen Vorträgen haben Teilnehmer die Möglichkeit für individuelle Einzelgespräche mit den anwesenden Referenten.
Warum?
In Australien herrscht ein ausgeprägter Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Die Regierung von Malcolm Turnbull möchte vermehrt Fachkräfte, Freiberufler und Selbständige als Auswanderer ansprechen. Die Idee dahinter: Gut ausgebildete Handwerker und qualifizierte Akademiker sollen zukunftsfähige Ideen als Auswanderer in Australien weiterentwickeln, neue Geschäftsmodelle aufbauen und kleine und mittelständische Firmen gründen. Im Gegenzug bietet Australien dem Auswanderer Permanent Residency Status bzw. die doppelte Staatsbürgerschaft an. Auf diese Weise können Australien Auswanderer schnell und unkompliziert von den Vorteilen des australischen Sozialsystems profitieren.
Als führende Auswanderungsberatungsstelle für Australien bieten wir seit 2010 staatlich anerkannte Beratung (§1 (1) AuswSG) und begleiten Sie im Rahmen einer Auswanderung nach Australien in Deutschland und Australien deutschsprachig.
Zur Anmeldung: Auswandern Australien
Positive Nachrichten fuer alle Working Holiday Maker in Australien. Das Department of Immigration and Border Protection hat bekanntgegeben, dass ab 2017 die Visum-Gebuehr fuer das Working Holiday Visum in Australien um $50 reduziert wird.
Die reduzierte Visum-Antragsgebuehr soll dann nur noch $390 betragen.
Gleichzeitig wurden die neue Steuertabelle fuer Working Holiday Visum Halter veroeffentlicht.
Da eine Reduzierung von Visum-Gebuehren in Australien Seltenheitswert hat geht es hier zur Original-Pressemitteilung von Scot Morrison: Working Holiday Visum - Media Statement
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum und Auswandern Australien finden Sie im Bereich Auswandern Australien
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