Alle Informationen zum Thema "Auswandern und Visum Australien" auf einen Blick. Wer derzeit mit dem Gedanken spielt, einen Antrag für ein australisches Visum zu stellen, sollte wirklich aufpassen. Schnell wechselnde Änderungen und Voraussetzungen im australischen Visumverfahren überfordern derzeit auch erfahrene Australienreisende.
Visum Australien beantragen:
Arbeitsvisum Australien für Fachkräfte:
Visum Australien für Fachkräfte
You know the Drill: Die Benutzungsbedingungen für den Blog und die Auswandererkolumne „Australien-Auswanderer: Aktuelle Informationen“ können Sie hier nachlesen.
Jetzt geht es aber schnell weiter zu den aktuellen Neuigkeiten.
Studenten Visum Australien: Ab dem 1. Februar 2018 müssen Studenten, die in Australien studieren wollen, mehr finanzielle Mittel nachweisen als zuvor.
Im Januar 2018 wurde das neue Student Visa Digest veröffentlicht und es wurde festgelegt, dass ab 1. Februar 2018 höhere jährliche Lebenshaltungskosten zugrundegelegt werden. Wer also einen Antrag stellen möchte, der einen Nachweis finanzieller Mittel erfordert, muss ab diesem Zeitpunkt die höheren Lebenshaltungskosten einbeziehen.
Folgende Beträge wurden als neue jährliche Lebenshaltungskosten festgesetzt:
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: Visum Australien
Im Rahmen der Visum Reform 2018 wird nun das TSS Visum (Temporary Skill Shortage Visum) in Australien eingeführt. Das neue TSS Visum richtet sich an Unternehmen, die Arbeitnehmer sponsern wollen, um in Australien zu arbeiten. Es gibt zwei verschiedene Unterklassen des TSS Visums, die sich zum einen nach der geplanten Aufenthaltsdauer in Australien, zum anderen nach dem Beruf richten, dem der Arbeitnehmer in Australien nachgehen soll. Wir haben alle Neuigkeiten zum TSS zusammengefasst:
Für viele Berufsbilder, welche grundsätzlich für arbeitgebergesponserte Visum-Klassen wie das 457-Visum und das ENS-Visum infrage kommen, gelten seit kurzem neue Bedingungen, welche von Arbeitgebern und Visum-Antragsstellern berücksichtigt werden müssen.
Berufsbilder welche generell für arbeitgebergesponserte Visum-Klassen infrage kommen sind demnach nicht für den Visum-Antrag zugelassen, wenn je nach Berufsbild verschiedene Bedingungen zutreffen. Australien hat somit erstmals eine "Negierung" im Bereich der australischen Visum-Gesetzgebung eingeführt.
Als Beispiel hierfür kann das Berufsbild „Marketing Specialist“ angeführt werden, welches für das 457- und ENS-Visum nicht zugelassen ist, wenn nur eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Für folgende weitere Berufsbilder sind ebenfalls besondere Bedingungen zu beachten, welche sich je nach Berufsbild unterscheiden:
Als anerkannter Business Sponsor für das Visum der subclass 457, müssen Arbeitgeber vielfältige Verpflichtungen beachten. Die Verpflichtungen gelten generell solange, wie Arbeitnehmer des Unternehmens mit dem 457 Visum gesponsert werden und in manchen Fällen auch über die gesamte Gültigkeitsdauer des Standard Business Sponsorship.
Die Sponsorship-Verpflichtungen sollen eine Ausbeutung von Arbeitnehmern verhindern und sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen australischen Standards entsprechen und somit auch auf australische Arbeitnehmer in vergleichbaren Positionen zutreffen würden.
Im Rahmen der aktuellen Visum Reform 2018 wird das australische Department of Immigration and Border Protection bis zum 31. Dezember 2017 die Steuernummern von 457 Visum-Inhabern sammeln. Die erhobenen Daten werden dem australischen Finanzamt zur Verfügung gestellt und mit dort vorliegenden Informationen abgeglichen.
Weiterhin wurde angekündigt, dass zukünftig auch die Details von Unternehmen veröffentlicht werden sollen, welche für die Nichteinhaltung von australischen Visum und Sponsorship-Verpflichtungen sanktioniert wurden.
Zusammengefasst verschärft Australien für Unternehmen das aktuelle Visumrecht:
Viele Unternehmen haben ein Business Visum anstelle eines Arbeits-Visum in der Vergangenheit genutzt. Diese Vorgehensweise wird nun klar als Missbrauch gewertet und Unternehmen wie auch Reisende auf Business Visum Klassen müssen mit harten Sanktionen rechnen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Business Visum und Arbeits-Visum in Australien? Wir haben die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt:
Business Visum oder Arbeits-Visum
Das australische Department of Immigration and Border Protection hat kürzlich aktuelle Zahlen zu den Berufsobergrenzen für 2017-18 veröffentlicht. Die Berufsobergrenzen limitieren die jährliche Anzahl an Einladungen für Visum-Anträge durch das SkillSelect System und werden jährlich im Rahmen des australischen Haushalts festgelegt.
Berufsobergrenzen betreffen folgende Visum-Klassen:
Für 2017-2018 wurden insbesondere die Obergrenzen für folgende Berufsbilder
deutlich erhöht, wodurch auch ein geringeres notwendiges Ergebnis im Punktetest erwartet werden kann.
Visum Australien: Für eine Auswertung Ihrer persönlichen Visum-Optionen stehen wir gerne zur Verfügung.
Australien erfährt seit über 20 Jahren ein nahezu kontinuierliches wirtschaftliches Wachstum. Die stabile und gleichzeitig flexible australische Wirtschaft bietet erfolgsversprechende Möglichkeiten für ausländische Entrepreneure und Unternehmen, welche ihre Geschäftsaktivitäten nach Down Under ausweiten möchten. Gleichzeitig verfolgt die australische Regierung im verstärktem Maße das Ziel, Investitionen aus Übersee nach Australien zu locken.
Um dieses Ziel zu erreichen spricht Australien auch ganz bewusst und in verstärktem Maße deutsche und europäische Familienunternehmen an, eine zusätzliche Niederlassung zur Weiterentwicklung der australischen Wirtschaft Down Under zu etablieren. Mit diesem als „branch out“ bezeichneten Weg bietet das australische Einwanderungsrecht Familienunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern vergleichsweise einfache Möglichkeiten, Zugang zum Permanent Residency Status zu erlangen. Es besteht außerdem die Aussicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft mit all ihren Vorteilen, wie zum Beispiel vollen Rechten innerhalb des australischen Sozialversicherungssystems.
Der Vorteil eines „branch out“ liegt weiterhin darin, dass für diese Visumklasse keine Altersgrenzen vorgeschrieben sind und Englischkenntnisse nur minimal vorhanden sein müssen. Zudem sind mit der Vergabe des Arbeitsvisums erst einmal keine Verpflichtungen in Australien verbunden. Der existierende Betrieb in Deutschland kann uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Australien. Demnach bietet dieser Weg Auswanderungswilligen die Möglichkeit Australien eingehend kennen zu lernen und sich dort einen Residency Status aufzubauen, ohne die Brücken nach Deutschland komplett abbrechen zu müssen.
Der Prozess des „branch out“ erfolgt grundsätzlich in vier Schritten. Zunächst entsendet die deutsche Muttergesellschaft den Eigentümer des Unternehmens oder einen Angestellten über ein sogenanntes Overseas Business Sponsorship nach Australien, um dort die Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden. Anschließend oder parallel folgt die Gründung einer Niederlassung in Australien, welche mit relativ geringen Investitionen zu meistern ist.
Nach der Gründung der Niederlassung kann über diese ein Visum beantragt werden, über welches der Residency Status in Australien erlangt wird. Es folgt nach weiteren zwei Jahren der Permanent Residency Status mit der Aussicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Permanent Residency Status auch schon vorab über den sogenannten Direct Entry Stream erlangt werden.
Weitere Informationen zu Ihren Visum-Möglichkeiten finden Sie in unserer Rubrik: Visum Australien
Gute Aussichten für CEOs, die das Ziel einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für Australien verfolgen.
Am 19. April 2017 hat die australische Regierung umfassende Änderungen bezüglich des Visum der Subclass 457 veröffentlicht. Diese Änderungen haben nicht nur einen direkten Einfluss auf die Visum-Antragssteller und deren Arbeitgeber, sondern auch auf andere australische Visum-Klassen, wobei insbesondere das permanente Employer Nomination Scheme Visum der Subclass 186 hervorzuheben ist.
CEOs, welche vor dem 01. Juli 2017 einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Australien gestellt haben und derzeit auf die Genehmigung durch die australische Einwanderungsbehörde warten, werden nicht länger von der rückwirkenden Anwendung der neuen Permanent Residency-Regelungen beeinträchtigt.
Unter den neuen Bestimmungen können CEOs mit einem Einkommen von über $ 180.000 ein dauerhaftes Visum für Australien beantragen.
Updates zu weiteren Neuerungen finden Sie in Kürze in unserer Rubrik Visum Australien
Das australische Department of Immigration und Border Protection (DIBP) hat kürzlich neue Bestimmungen für das Business Talent Visum (subclass 132) veröffentlicht, welche Aktivitäten der Immobilienentwicklung unter dem Significant Business History Stream betreffen.
Der Significant Business History Stream des Business Talent Visum ist speziell für vermögende Privatpersonen unter 55 Jahren geeignet, welche über einen unternehmerischen Hintergrund verfügen und planen, sich dauerhaft in Australien niederzulassen um ein Unternehmen zu gründen, welches für Australien von außergewöhnlichem wirtschaftlichen Nutzen ist.
Die Neuerungen betreffen alle in Australien geplanten Geschäftsaktivitäten, welche dem Bereich der Immobilienentwicklung zugeordnet werden können.
Der Zweck der Änderungen liegt darin über die zusätzlichen Faktoren aufzuklären, welche nun bei der Beurteilung von Tätigkeiten im Bereich der Immobilienentwicklung für die Visum-Nominierung berücksichtig werden. Hierdurch sollen die Erfahrungen der Visum-Antragsteller mit dem Visum der subclass 132 verbessert und die Bearbeitungszeiten der Visum-Anträge reduziert werden.
Nicht betroffen von den zusätzlichen Kriterien ist das Business Innovation und Investment Visum der subclass 188.
Weitere Informationen zu den Business- und Investoren Visum-Klassen für Australien finden Sie in unserer Rubrik Visum Australien
Die Änderungen der Einwanderungsbestimmungen, welche das australische Department of Immigration and Border Protection (DIBP) zum 01. Juli 2017 veröffentlicht hat, beinhalten gute Neuigkeiten für Backpacker, die Australien mit einem Working Holiday Visum bereisen möchten.
Die Altersgrenze für das Working Holiday Visum der subclass 417 wird von der australischen Einwanderungsbehörde auf 35 Jahre angehoben - dieses wurde so vom Department of Immigration angekündigt. Demnach kann das beliebte Visum nun für junge Australien-Reisende genehmigt werden, welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung zwischen 18 und 35 Jahre jung sind. Ausnahmen und eine strengere Altersgrenze gelten dabei für Inhaber bestimmter Reisepässe.
Weiterhin wird die Altersgrenze auch für das Work and Holiday Visum der Subclass 462 angehoben. Dies gilt für Reisende jener Länder, welche dementsprechende bilaterale Vereinbarungen bezüglich der Altersgrenze mit Australien abgeschlossen haben.
Weitere Informationen finden Sie hier: Visum Australien
Die angekündigte Visum-Reform in Australien 2018 schafft bessere Unterscheidungen und setzt klare Akzente.
Unter großer, medienwirksamen Aufmerksamkeit kündigte die australische Regierung bereits im April dieses Jahres eine tiefgreifende Visumreform an, die im März 2018 in Kraft treten soll. Im Zuge der Reform soll vor allen Dingen innerhalb der verschiedenen Visumklassen eine deutlich bessere Unterscheidung und klare Regelung zwischen zeitlich limitierten Aufenthalten in Australien und dauerhaften Auswanderungen nach Australien geschaffen werden. Zudem verfolgt der Staat – im Rahmen seiner Business Innovation Agenda – nach wie vor verstärkt das Ziel, kleine und mittelständische (Familien-) Unternehmen und Entrepreneurs zur Gründung von Niederlassungen ins Land zu holen.
Zweifelsohne, Australien bekennt sich damit weiterhin ganz offiziell dazu, Einwanderungsland zu bleiben. Jährlich werden immer noch 190 000 bis 240 000 Professionals eingeladen, eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency Status) zu erlangen.
Obwohl die Visumreform erst im März 2018 in Kraft treten soll, wurden schon einige vorbereitende Änderungen eingeführt und auch umgesetzt. Dabei handelt es sich eher um kleinere Modifizierungen, die aber seit April 2017 gelten und deshalb bei der Antragstellung einer von der Änderung betroffenen Visumklassen ab sofort zu berücksichtigen sind.
Hintergrund ist, dass die beiden bekannten Berufslisten Consolidated Sponsored Occupation List (CSOL) und Skilled Occupation List (SOL) abgeschafft und durch zwei neue Listen, die Medium and Long-term Strategic skills List (MLTSSL) sowie die Combined list including the Short-term Skilled Occupation List, (STSOL) ersetzt wurden. Tatsächlich verbergen sich dahinter eher neue Namensgebungen, die aber bewusst bereits auf die Absicht bzw. den Zweck der jeweiligen Visumklasse abzielen. Folgende Arbeitsvisum bzw. Skilled-Visumklassen, die direkt mit den beiden Listen zusammenhängen, sind von den Änderungen betroffen: Visum-Subclass 186, 197, 190, 407, 457, 485 und 489. Im Rahmen der neu geschaffenen Listen MLTSSL und STSOL sind einige Berufsbilder angepasst worden, was sich wiederum auf die entsprechenden Visum-Restriktionen und Visum-Konditionen auswirkt. Wichtig ist also hier, Visumanträge ab sofort unter Berücksichtigung der Anforderungen der neuen Listen zu stellen.
Zusammenfassend kann abgeleitet werden, dass die bereits umgesetzten und geplanten Veränderungen der Visumreform kaum für klassische Auswanderer aus Deutschland oder Europa relevant sind. Sie betreffen in erster Linie Mitarbeiter großer deutscher und europäischer Unternehmen, die mit einem zugehörigen Arbeitsvisum im Rahmen ihrer Projektarbeit für einen begrenzten Zeitraum nach Australien entsandt wurden, und sich im Anschluss daran entschließen, doch dauerhaft im Land leben zu wollen. Der australischen Regierung ist zukünftig daran gelegen, bereits zum Zeitpunkt der Visum-Antragstellung eine ganz klare und eindeutige Unterscheidungen zu treffen, zwischen:
Nach den bereits in Kraft getretenen Änderungen im April 2017 hat Australien nun im zweiten Schritt die aktuellen Visum Konditionen zum 01.07.2017 veröffentlicht. Die derzeitigen Änderungen sind Teil der australischen Visum Reform 2018!
Eine praktische Zusammenfassung aller betroffenen Visum Klassen in Australien und Änderungen zum 01.07.2017 finden Sie hier: Visum Australien - Änderungen zum 01.07.2017
Was daraus folgt ist, dass der Weg für qualifizierte Personen, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Entrepreneure, die sich von Anfang an ganz bewusst für eine dauerhafte Auswanderung entscheiden, einfacher wird und intensiv durch die kommende Visumreform unterstützt wird. Auf der anderen Seite bietet die Reform Unternehmen, die ihre Mitarbeiter temporär nach Australien entsenden, die Sicherheit und den Schutz, keine gut ausgebildeten Mitarbeiter nach Beendigung ihrer Projektzeit unerwartet an Australien zu verlieren.
Fazit: Der Zweck des Aufenthaltes in Australien – sei er temporär oder dauerhaft geplant – muss nun vom Zeitpunkt der Visum-Antragstellung feststehen und wirkt sich somit auch auf die Wahl der richtigen Visumklasse aus. Australiens Schwerpunkt liegt aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht jedoch eindeutig darauf, Permanent-Residency-Visumklassen zu vergeben und vor allem diejenigen anzusprechen, die dauerhaft in Australien bleiben wollen.
Gezielt für alle Australien Auswanderer bietet Sydney Migration International GmbH im November 2017 Seminare zum aktuellen Schwerpunktthema „Australische Visum Reform 2018“ an.
Unter dem Motto „Doing Business in Australien“ findet am 18. November 2017 in Frankfurt am Main ein Unternehmer-Workshop statt, der sich mit den oben genannten Entwicklungen beschäftigt - ganz speziell mit Auswandererstrategien für Familienunternehmer, die sich ein zweites Standbein in Australien aufbauen wollen.
Weitere Informationen runs ums australische Visum finden Sie hier: Visum Australien
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