Alle Informationen zum Thema "Auswandern und Visum Australien" auf einen Blick. Wer derzeit mit dem Gedanken spielt, einen Antrag für ein australisches Visum zu stellen, sollte wirklich aufpassen. Schnell wechselnde Änderungen und Voraussetzungen im australischen Visumverfahren überfordern derzeit auch erfahrene Australienreisende.
Visum Australien beantragen:
Arbeitsvisum Australien für Fachkräfte:
Visum Australien für Fachkräfte
Jetzt geht es aber schnell weiter zu den aktuellen Neuigkeiten im Blog "Australien-Auswanderer: Aktuelle Informationen".
Jedes Jahr gehen bei dem australischen Department of Immigration and Border Protection (DIBP) tausende Anträge für die verschiedenen australischen Visum-Klassen ein. Viele dieser Visum Anträge sind erfolgreich, allerdings werden jedes Jahr auch tausende Visum-Anträge abgelehnt.
Wir haben hier für Sie sieben Tipps für einen reibungslosen und erfolgreichen Visum-Antrag zusammengestellt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Visum Australien oder besuchen Sie unsere Seminare:
Das australische Department für Immigration und Border Protection (DIBP) hat eine Liste mit den Bearbeitungszeiten für die unterschiedlichen Visum-Klassen und den Antrag auf die australische Staatsbürgerschaft veröffentlicht. Die Informationen sind für einen Großteil der australischen Visum-Klassen verfügbar und können auf der Website des DIBP eingesehen werden.
Das Ziel: Australische Visum-Antragssteller können ab sofort aktuelle Informationen bezüglich des Status ihrer Visum-Anträge erhalten.
Für die meisten Visum-Klassen werden vom DIBP zwei unterschiedliche Bearbeitungszeiten angegeben:
Um eine präzise Einschätzung über die Bearbeitungszeit Ihres Visum Antrags in Australien zu erhalten, müssen Antragssteller einen vollständigen Visum-Antrag beim DIBP einreichen. Weiterhin muss beachtet werden, dass über sämtliche Anträge von Fall zu Fall entschieden wird, sodass die tatsächlichen Bearbeitungszeiten abhängig von Ihren individuellen Umständen variieren können. Diese beinhalten u.a.:
Hier gibt es weitere Informationen zu Thema Visum Australien
Das Department of Immigration and Border Protection plant derzeit die Altersgrenze fuer das sc 189 Visum auf 45 Jahre herabzusetzen.
Es gibt dabei Ausnahmen und gleichzieitig komplizierte Uebergangsregelungen. Eine Zusammenfassung der derzeit angedachten Aenderungen finden Sie im News Bereich unserer Migration Agents in Melbourne: http://www.melbourne-migration.com/migration-agent-melbourne-news/104
Im März 2017 fanden erneut unsere beliebten Auswanderer Seminare unter dem Motto „Living and Working in Australia“ statt. Wie im Jahr zuvor waren die Seminare von Sydney Migration International auch in diesem Frühjahr wieder ausgebucht. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für die zahlreiche und aktive Teilnahme und sind stolz, dass wir mittlerweile unseren tausendsten Seminarteilnehmer begrüßen durften.
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen der Skilled Visum Klassen in Australien übersichtlich zusammengefasst.
Visum | Wichtige Änderungen |
189 Skilled – Independent Visum | There are in effect practically no changes for the purposes of this visa subclass other than a change in the name of the relevant list. The changes apply to invitations issued after 19 April 2017. |
489 Skilled – Regional (Provisional) Visum - with family sponsorship – no State or Territory nomination | There are in effect practically no changes for the purposes of this visa subclass other than a change in the name of the relevant list. The changes apply to invitations issued after 19 April 2017 if the applicant is not nominated by a State or Territory government agency. |
485 Temporary Graduate Visum | There are in effect practically no changes for the purposes of this visa subclass other than a change in the name of the relevant list. The changes apply to applications made on or after 19 April 2017. |
190 Skilled – Nominated Visum | Numerous occupations have been affected by the changes. Relevantly: 1. Various occupations have been removed entirely from the list for all of these visa subclasses and are no longer available. 2. Certain occupations are no longer available under subclass 190 and are now only available under 189, 485, 489 visas. 3. Certain specific occupations are now only available in relation to certain visa subclasses. The changes apply in relation to a person who is nominated by a State or Territory government agency, or the spouse or de facto partner of a person who is nominated by a State or Territory government agency, and who is issued an invitation on or after 19 April 2017. |
489 Skilled – Regional (Provisional) Visum with State/Territory nomination | Numerous occupations have been affected by the changes. Relevantly: 1. Various occupations have been removed entirely from the list for all of these visa subclasses and are no longer available. 2. Certain occupations are no longer available and are now only available under 189, 485, 489 (no state/territory nomination) visas. 3. Certain specific occupations are now only available in relation to certain visa subclasses. The changes apply in relation to a person who is nominated by a State or Territory government agency, or the spouse or de facto partner of a person who is nominated by a State or Territory government agency, if they are issued an invitation on or after 19 April 2017. |
457 Temporary work (Skilled) Visum | Numerous occupations have been affected by the changes. Relevantly: 1. Various occupations have been removed entirely from the list for all of these visa subclasses and are no longer available. 2. Certain occupations are no longer available under subclass 457 (and are now only available under 189, 485, 489 visas) 3. Conditions have been imposed on 59 occupations for the 457 visa subclass which limit the breadth of the occupation that can be nominated. They can still be nominated for 457 purposes as long as they fit within the amended scope of the occupation. Please check in with us if you fall within one of these occupations. 4. Certain specific occupations are now only available in relation to certain visa subclasses. The changes apply effective on 19 April 2017. No nomination or visa applications can be approved unless the occupation is on the new list and the occupation complies with any conditions. |
186 Employer nomination scheme | Numerous occupations have been affected by the changes. Relevantly: 1. Various occupations have been removed entirely from the list for all of these visa subclasses and are no longer available. 2. Certain occupations are no longer available under subclass 186 (and are now only available under 189, 485, 489 visas) 3. Certain specific occupations are now only available in relation to certain visa subclasses. The changes apply for applications made after 19 April 2017. |
407 Training Visum | Numerous occupations have been affected by the changes. Relevantly: 1. Various occupations have been removed entirely from the list for all of these visa subclasses and are no longer available. 2. Certain occupations are no longer available under subclass 407 (and are now only available under 189, 485, 489 visas) 3. Certain specific occupations are now only available in relation to certain visa subclasses. The changes apply for applications made after 19 April 2017.
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Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Thema: Visum Australien | |
Aufgrund der aktuellen australischen Visum Neuigkeiten und den damit in einigen Medien bereits einhergehenden Spekulationen und Verunsicherungen finden Sie nachstehend auf Englisch eine Zusammenfassung und die entsprechenden original Quellen zum Nachlesen.
On 18 April 2017 the Government announced that it will be abolishing the current 457 visa scheme by March 2018 and replacing it with a new Temporary Skill Shortage visa scheme.
With almost immediate effect after the announcement on 18 April 2017, the occupation lists which are used to determine which occupations are eligible for certain skilled visa subclasses (including 457 visas) have been significantly condensed. These changes will take effect on 19 April 2017.
It has long been the case that in order to nominate someone for the purposes of a subclass 189, 489, 485, 186, 190, 489, 457, or 407 visa (i.e. skilled visas) it is necessary for the nominated occupation to be specified on a prescribed occupation list. These were previously known as the Skilled Occupation List (SOL) (and the Consolidated Sponsored Occupation List (CSOL).
Amendments to these lists have been made which:
The result of the amendments is that new occupation lists now apply. In effect, there are two new list for practical purposes:
(1) Medium and Long-term Strategic skills List (MLTSSL) (refer to Schedule 1)
(2) Combined list including the Short-term Skilled Occupation List (STSOL) (refer to Schedule 2)
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Thema: Visum Australien
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen der Skilled Visum Klassen in Australien übersichtlich zusammengefasst.
Bin ich von den Visum-Änderungen betroffen? >>
Die aktuellen Visum Änderungen und damit verbundenen neuen Visum-Klassen und Visum-Pathways werden von uns im Seminar in November 2017 ausführlich vorgestellt.
Hier gehts zum Seminar:
Am 20. März 2017 veranstalteten die IHK Düsseldorf und die Deutsch-Australische Industrie- und Handelskammer (AHK) eine Konferenz unter dem Motto Business meets Diplomacy.
Die Konferenzteilnehmer wurden bei der Veranstaltung über die Geschäftsmöglichkeiten informiert, welche sich für Unternehmen aus Deutschland in Australien eröffnen.
Als Referenten waren auch die Australische Botschafterin in Deutschland, Frau Lynette Margaret Wood und ihre deutsche Amtskollegin, Dr. Anna Elisabeth Prinz eingeladen.
Auch der Geschäftsführer von Sydney Migration International, Alexander Walke, nutze die Gelegenheit um mit den Botschafterinnen und den anwesenden Unternehmensvertretern über die vielfältigen Geschäftschancen auf dem fünften Kontinent zu diskutieren.
Die aktuelle australische "Innovations und Business Agenda" soll gezielt deutschen Familienunternehmen einen attraktiven und gleichzeitig einfachen Zugang zu Australien bieten und wird von uns im November in Frankfurt und Zuerich im Detail vorgestellt:
>> Doing Business in Australia - Unternehmer-Workshop 2017
Die australische Wirtschaft befindet sich seit mehr als 20 Jahren im Aufschwung. Seit nunmehr 25 Jahren herrscht dauerhaftes Wachstum.
Wer sich als Mittelstandsunternehmer oder Selbstständiger bereits des Öfteren mit dem Gedanken einer Investition außerhalb Europas getragen hat, dem bietet die australische Regierung nun eine ganz besondere Visum Möglichkeit mit dem Genuss vieler Vorteile. Denn am Ende winkt neben dem Visum die permanente Aufenthaltsgenehmigung in Australien und die doppelte Staatsbürgerschaft.
Jede Reise nach Australien beginnt mit der Auswahl der am besten geeigneten, australischen Visum-Klasse. Das passende Visum wird dabei durch die sogenannten vier australischen Visum-Konditionen vorgegeben.
Der Zweck einer Australienreise sowie der Umfang der Visum-Konditionen bestimmen so die passende Auswahl der Visum-Klasse. Von daher ist es wichtig, sich vorab über die genauen Konditionen zu informieren, um nachfolgend das für die ganz eigene, persönliche Situation richtige Visum beantragen zu können.
Australien unterscheidet zum einen Visum-Klassen mit Reiserechten und zum anderen Visum-Klassen mit limitierten Aufenthaltsrechten von wenigen Wochen bis mehreren Monaten.
Des Weiteren gibt es Visum-Klassen mit verschieden ausgestalteten Arbeitsrechten, die sowohl zeitlich als auch räumlich festgelegt sind
Es gibt darüber hinaus Visum-Klassen, die ganz konkret für eine dauerhafte Auswanderung bestimmt sind oder zum Beispiel auch Visum-Klassen, die im Rahmen einer Investition gewählt werden.
Der Begriff des Visum ist zwar allgemein geläufig und wichtig, doch kommt es zusätzlich noch auf den jeweiligen Status an.
Denn jede Visum-Klasse und jedes Visum selbst beinhaltet vier Statuselemente – den sogenannten Visum-Status.
Im Visum-Status werden die so wichtigen und unterschiedlichen Reiserechte, Aufenthaltsrechte, Arbeitsrechte und weiterführende Rechte beschrieben und festlegt.
Australien definiert vier Stufen verschiedener Status.
Der unterste Status (1. Stufe), der Visitor Status, besitzt keinerlei Arbeitsrechte und lediglich begrenzte Aufenthalts- und Reiserechte. Hierunter fallen beispielsweise Working Holiday Visa, Visitor Visa, Business Visa oder eVisitor-Business Visa.
Aus diesem Status heraus können in der Regel keine weiteren Status erreicht werden.
Es folgen der Resident Status (2. Stufe) mit begrenzten Arbeits-, Aufenthalts- und Reiserechten und der Permanent Resident Status (3. Stufe) mit seinen uneingeschränkten Arbeits- aber noch etwas eingeschränkten Reiserechten.
Am Ende steht der Citizen Status (4. Stufe), der mit uneingeschränkten Arbeits-, Aufenthalts- und Reiserechten sowie der doppelten Staatsbürgerschaft (deutscher und australischer Reisepass) und vollem Zugang zu allen staatlichen Leistungen einhergeht.
Während der Visitor Status als in sich abgeschlossen anzusehen ist, kann – ausgehend vom Resident Status – über den sogenannten Transition Stream und unter bestimmten Bedingungen der Permanent Resident Status und über diesen wiederum der Citizen Status erreicht werden.
Der Direct Entry Stream ermöglicht es hingegen, unter festgeschrieben Konditionen, den direkten Einstieg auf der Stufe des Permanent Resident Status, um in Anschluss den Citizen Status erlangen zu können. Der Vorteil des Direkt Entry Streams liegt insbesondere im Zugang zu den Sozialversicherungsleistungen wie Rente und Krankenversicherungen die in Australien steuerfinanziert sind – Permanent Resident Visumhalter haben keine Sozialabgaben für Sozialversicherungen zu leisten.
Der Zweck bzw. das Ziel eines jedes Australienreisenden, Auswanderungswilligen oder Investors – was soll in Australien erreicht werden – diktiert so die Auswahl der Visum-Klasse und des richtigen Visums sowie den passenden Status und die sich daraus ergebenden Optionen.
Oder auch umgekehrt: der Status definiert die Erreichbarkeit des gewünschten Ziels.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Visum Australien
Zunehmend immer mehr Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige tragen sich mit dem Gedanken, in Australien ein Investment zu tätigen, ohne den Weg der dauerhaften, klassischen Auswanderung gehen zu wollen.
Vor allen Dingen Privatiers, Vorruheständler und Entrepreneurs wählen diese mittlerweile sehr populäre Visum-Klasse ganz bewusst aus, welche unter dem Oberbegriff Ruheständler-Investitions-Visum anzusiedeln ist.
Einzige Voraussetzung ist der Nachweis eines dauerhaften/regelmäßigen Mindesteinkommens in Deutschland bei einem Mindestalter von 55 Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis generiert wird oder es sich um Rentenzahlungen handelt (die Vorlage des Rentenbescheids ist z.B. ausreichend).
Australien muss lediglich anerkennen, dass der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann und gesichert ist. Im Anschluss daran ist es möglich, 500 000 AUD oder 750 000 AUD als Erstanlage in Australien zu tätigen (z.B. in australischen Schatzbriefen), die für vier Jahre mit einer derzeitigen Verzinsung von etwa vier bis sechs Prozent fest angelegt wird. Diese Erstanlage wird auch als Investment bezeichnet – der Anleger somit als Investor.
Sobald die Anlage getätigt wurde, erhält der jeweilige Investor automatisch den Resident Status mit all den damit verbundenen Rechten, ohne sich tatsächlich in Australien dauerhaft aufhalten zu müssen. Er hat die freie Wahlmöglichkeit und kann selbst entscheiden, nach Australien einzureisen.
Auch kann der Investor nach erfolgter Visumerteilung vor Ort Zweitanlagen in beliebiger Höhe tätigen. Diese sind vergleichbar zur Erstanlage verzinst unterliegen jedoch nicht der starren 4 Jahres Festanlage-Regelung.
Für all jene, die nicht die klassische Auswanderung nach Australien planen, sondern einen Resident Status mit gleichzeitiger Finanzanlage suchen, ist das Ruheständler-Investitions-Visum der ideale Einstieg. Zumal sich der betreffende Investor Australien als zweite Alternative zu Deutschland offenhalten kann. Denn über den Resident Status ist es nachfolgend unter bestimmten Bedingungen möglich, über den Transition Stream den Permanent Resident Status und anschließend den Citizen Status zu erhalten.
Gezielt für alle Familienunternehmen bietet Sydney Migration International am 14. November 2017 eine Schwerpunktveranstaltung an:
Doing Business in Australia - Unternehmer-Workshop zielgerichtet für Familienunternehmen.
Zur Anmeldung: http://www.sydney-migration.de/doing-business-in-australia
>> Auswandern Australien auf Probe - Visum und Residency Status
Jede Reise nach Australien beginnt mit der Auswahl der passenden australischen Visum-Klasse.
Die richtige Auswahl des passenden Visum für eine Australien Reise wird durch die sogenannten vier australischen Visum Konditionen vorgegeben. Im Rahmen einer Vorbereitung sollte jeder Reisende sich über den Umfang der Visum Konditionen informieren um dann das beste australische Visum, für die jeweils eigene Situation, beantragen zu können.
Benötigen Sie ein Visum welches Ihnen eine einmalige Einreise ermöglicht? Oder wollen ggf. mehrfach ein- und wieder ausreisen, z.B. im Falle eines Kurzbesuches von Neuseeland.
Viele australische Visum-Klassen bieten limitierte Aufenthaltsrechte. Hierbei können die Zeiträume zwischen wenigen Wochen und bis zu mehreren Monaten variieren.
Sollten Sie in Australien einer Arbeit nachgehen wollen, so benötigen Sie ein Visum mit Arbeitsrechten. Verschiedene australische Visum-Klassen bieten verschied ausgestaltete Arbeitsrechte. Diese können sowohl zeitlich (z.B. auf mehrere Monate) als auch lokal (z.B. auf einen bestimmten geographischen Raum in Australien) begrenzt sein.
Auswanderer sollten australische Visumklassen, die einen sogenannten Residenz Status beinhalten, favorisieren. Unterschieden wird dabei zwischen dem Resident, Permanent Resident und Citizen Status. Ein australisches Visum mit Status definiert den Umfang des Zuganges zu Sozialversicherungsleistungen, Rentenansprüchen und vieles mehr.
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Thema: Visum Australien
Wer sich als Mittelstandsunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger bereits des Öfteren mit dem Gedanken einer Auswanderung nach Australien getragen hat, dem bietet die australische Regierung nun die ganz besondere Möglichkeit – neben dem bestehendem Hauptsitz in Deutschland –, eine Niederlassung auf dem fünften Kontinent zu gründen, ein australisches Arbeits-Visum zu erhalten und dabei in den Genuss vieler Vorteile zu gelangen. Denn am Ende winkt die permanente Aufenthaltsgenehmigung in Australien und die doppelte Staatsbürgerschaft.
Zweifelsohne, Europa befindet sich in einem tiefgreifenden Wandlungsprozess. Und niemand vermag aus heutiger Sicht mit Sicherheit abzuschätzen, in welche Richtung sich das Modell Europa politisch und auch wirtschaftlich bewegen wird. Solche Veränderungsprozesse führen immer wieder dazu, dass sich Menschen mit ihrer eigenen Zukunft beschäftigen. Und genau diesen Trend greift die australische Regierung – die hier offensichtlich einen Nerv getroffen hat – auf und hat ganz gezielt für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige einen neuen, sehr einfachen Weg etabliert, nach Australien auswandern zu können.
Um der großen Zahl an Auswanderungswilligen entgegenzukommen, soll hier nun eine aus australischer Sicht angestrebte Variante des speziellen Arbeits-Visum sc 457 mit vierjähriger Laufzeit im sogenannten Overseas Business Sponsorship Pathway vorgestellt werden.
Bewusst angesprochen werden hierbei Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die ernsthafte Absichten haben, in Down Under eine Niederlassung als zweites Standbein in einem überaus reizvollen und stabilen Land zu gründen.
Dieser Vorgang wird auch als „Branch Out“ bezeichnet. Der Nutzen des neuen Arbeits-Visums liegt klar auf der Hand, denn nicht nur der jeweilige Firmengründer erhält ein australisches Visum für vier Jahre, auch alle direkten Familienmitglieder kommen automatisch in diesen Genuss, während der Betrieb in Deutschland uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden kann. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Australien.
Weitere Vorzüge: Für diese Visum-Klasse sind keinerlei Altersgrenzen vorgeschrieben, Englischkenntnisse müssen nur minimal vorhanden sein – und der sonst übliche und erforderliche Punktetest entfällt komplett.
Zudem sind erstmal keine Verpflichtungen in Australien mit der Vergabe des Arbeits-Visum verbunden. Der betreffende Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige hat im Rahmen seines Firmengründungsprozesses in Australien über die Dauer von vier Jahren Zeit, das Land eingehend kennenzulernen, den optimalen Standort zu finden, ein Vor-Ort-Netzwerk aufzubauen, die ersten Arbeiten und Geschäfte aufzunehmen und auch steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen eines Overseas Business Sponsorship hängt somit der Residency Status und das australische Visum am bestehenden weiterzuführenden Unternehmen in Deutschland.
Einzige zu erfüllende Hauptbedingung in Australien: die tatsächliche Gründung einer Niederlassung, die allerdings mit relativ geringen Investitionen von wenigen Tausend AUD zu meistern ist. Faktisch ist die Schaffung einer Zweigstelle sogar mit nur einem einzigen AUD möglich.
Ein ganz besonderer Anreiz der beschriebenen Vorgehensweise ist: Bereits nach zwei Jahren haben jeder Niederlassungsgründer und seine Familienmitglieder die Möglichkeit, sich für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Dauer-Visum) und dann nach weiteren zwei Jahren auch für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entscheiden.
Dieses – in großem Maße nachgefragte – Modell bietet genau denjenigen Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen, die sich mit Branch-Out-Plänen beschäftigen, eine äußerst attraktive Chance, mit der gesamten Familie nach Australien auszuwandern ohne dabei die bestehenden Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Da es auch keine Mindest-Aufenthaltszeiträume in Australien gibt, scheint dieser australische Visum Pathway eine gute Möglichkeit, sich einen Residency Status in Australien aufzubauen ohne vorhandene Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Gezielt für alle Familienunternehmen bietet Sydney Migration International am 14. November 2017 eine Schwerpunktveranstaltung an:
Doing Business in Australia - Unternehmer-Workshop zielgerichtet für Familienunternehmen.
Zur Anmeldung: http://www.sydney-migration.de/doing-business-in-australia
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien und im Bereich Auswandern Australien
>> Australische Visum Möglichkeiten für Familienunternehmen
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