Auswandern Australien auf Probe: Residency Status und australisches Arbeits-Visum für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler und alle Familienangehörigen
Wer sich als Mittelstandsunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger bereits des Öfteren mit dem Gedanken einer Auswanderung nach Australien getragen hat, dem bietet die australische Regierung nun die ganz besondere Möglichkeit – neben dem bestehendem Hauptsitz in Deutschland –, eine Niederlassung auf dem fünften Kontinent zu gründen, ein australisches Arbeits-Visum zu erhalten und dabei in den Genuss vieler Vorteile zu gelangen. Denn am Ende winkt die permanente Aufenthaltsgenehmigung in Australien und die doppelte Staatsbürgerschaft.
Veränderungsprozesse führen zu neuen Zukunftsstrategien
Zweifelsohne, Europa befindet sich in einem tiefgreifenden Wandlungsprozess. Und niemand vermag aus heutiger Sicht mit Sicherheit abzuschätzen, in welche Richtung sich das Modell Europa politisch und auch wirtschaftlich bewegen wird. Solche Veränderungsprozesse führen immer wieder dazu, dass sich Menschen mit ihrer eigenen Zukunft beschäftigen. Und genau diesen Trend greift die australische Regierung – die hier offensichtlich einen Nerv getroffen hat – auf und hat ganz gezielt für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige einen neuen, sehr einfachen Weg etabliert, nach Australien auswandern zu können.
Ein australisches Arbeits-Visum mit Residency Status als Eintrittskarte für „Australien auf Probe“
Um der großen Zahl an Auswanderungswilligen entgegenzukommen, soll hier nun eine aus australischer Sicht angestrebte Variante des speziellen Arbeits-Visum sc 457 mit vierjähriger Laufzeit im sogenannten Overseas Business Sponsorship Pathway vorgestellt werden.
Bewusst angesprochen werden hierbei Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die ernsthafte Absichten haben, in Down Under eine Niederlassung als zweites Standbein in einem überaus reizvollen und stabilen Land zu gründen.
Dieser Vorgang wird auch als „Branch Out“ bezeichnet. Der Nutzen des neuen Arbeits-Visums liegt klar auf der Hand, denn nicht nur der jeweilige Firmengründer erhält ein australisches Visum für vier Jahre, auch alle direkten Familienmitglieder kommen automatisch in diesen Genuss, während der Betrieb in Deutschland uneingeschränkt bestehen bleiben und weitergeführt werden kann. Es gibt somit auch keine Aufenthaltspflicht in Australien.
Weitere Vorzüge: Für diese Visum-Klasse sind keinerlei Altersgrenzen vorgeschrieben, Englischkenntnisse müssen nur minimal vorhanden sein – und der sonst übliche und erforderliche Punktetest entfällt komplett.
Zudem sind erstmal keine Verpflichtungen in Australien mit der Vergabe des Arbeits-Visum verbunden. Der betreffende Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige hat im Rahmen seines Firmengründungsprozesses in Australien über die Dauer von vier Jahren Zeit, das Land eingehend kennenzulernen, den optimalen Standort zu finden, ein Vor-Ort-Netzwerk aufzubauen, die ersten Arbeiten und Geschäfte aufzunehmen und auch steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen eines Overseas Business Sponsorship hängt somit der Residency Status und das australische Visum am bestehenden weiterzuführenden Unternehmen in Deutschland.
Einzige zu erfüllende Hauptbedingung in Australien: die tatsächliche Gründung einer Niederlassung, die allerdings mit relativ geringen Investitionen von wenigen Tausend AUD zu meistern ist. Faktisch ist die Schaffung einer Zweigstelle sogar mit nur einem einzigen AUD möglich.
Ein ganz besonderer Anreiz der beschriebenen Vorgehensweise ist: Bereits nach zwei Jahren haben jeder Niederlassungsgründer und seine Familienmitglieder die Möglichkeit, sich für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Dauer-Visum) und dann nach weiteren zwei Jahren auch für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entscheiden.
Dieses – in großem Maße nachgefragte – Modell bietet genau denjenigen Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen, die sich mit Branch-Out-Plänen beschäftigen, eine äußerst attraktive Chance, mit der gesamten Familie nach Australien auszuwandern ohne dabei die bestehenden Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Da es auch keine Mindest-Aufenthaltszeiträume in Australien gibt, scheint dieser australische Visum Pathway eine gute Möglichkeit, sich einen Residency Status in Australien aufzubauen ohne vorhandene Unternehmungen in Deutschland aufzugeben.
Unternehmer-Workshop im November 2017
Gezielt für alle Familienunternehmen bietet Sydney Migration International am 14. November 2017 eine Schwerpunktveranstaltung an:
Doing Business in Australia - Unternehmer-Workshop zielgerichtet für Familienunternehmen.
Zur Anmeldung: http://www.sydney-migration.de/doing-business-in-australia
Eine weitere Übersicht zum Thema Visum Australien finden Sie im Bereich Visum Australien und im Bereich Auswandern Australien
Teil 2 der Artikelserie „Doing Business in Australia" weiterlesen? - kein Problem!
>> Australische Visum Möglichkeiten für Familienunternehmen