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Mit einem Working Holiday Visum als „Digitaler Nomade“ in Australien arbeiten ist ein Spiel mit dem Feuer.

Digitale Nomaden in AustralienLiebe Digitale Nomaden! Als Digitaler Nomade nach Australien reisen klingt verlockend. Sollte auch bei Ihnen der Wunsch bestehen, als Digitaler Nomade in Australien auf einem Working Holiday Visum zu arbeiten, dann schauen Sie sich doch einmal folgendes Beispiel an:

Unser heutiger Hauptdarsteller ist Working Holiday Maker Phillip Mor aus Gera, derzeit auf einem subclass 417 Visum in Australien. Als erfahrener Programmierer hat er die Möglichkeit, örtlich unabhängig zu arbeiten. Er benötigt mit seinem Laptop nur Zugang zum Internet.

Er wurde nun von einem Unternehmen gebeten, ein größeres IT-Projekt zu verwirklichen. Die Bezahlung ist im sechsstelligen Bereich und der Zeitraum für die Umsetzung der Arbeit wird auf knapp ein Jahr veranschlagt.

Unser Working Holiday Maker hat vor seiner Einreise in Australien eine Tax File Number (TFN) und eine Australian Business Number (ABN) über eine Working Holiday Agentur beantragt.

Phillip sieht sich damit als „australischer Sole Trader“ und „Business Owner“ der als „Digitaler Nomade in Australien“ selbständig arbeiten kann.

Was soll man dazu sagen?

Die meisten Leute finden solche Gedankengänge zu Beginn amüsant und witzig, doch je länger die Erklärungen dauern, desto länger werden die Hälse und am Ende der Veranstaltungen, wenn die Realität nicht mehr zu übersehen ist, dann herrscht nur noch Frust und Verärgerung.

Wann können Sie als „Digitaler Nomade“ auf einem Working Holiday Visum in Australien arbeiten?

Als Inhaber eines Working Holiday Visum haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit in Australien „as an Employee“, also als Arbeitnehmer für einen australischen Arbeitgeber zu arbeiten. Wir kommen auf diesen Punkt, der im Working Holiday Programm fest verankert ist, noch zurück.

Die wichtigste Frage, die es zu klären gilt: Wann können Sie als „Digitaler Nomade“ auf einem Working Holiday Visum in Australien arbeiten?

Uns ist bewusst, dass wir mit dieser Frage möglicherweise an Ihren bereits gebuchten Reiseplänen rütteln. Doch wichtige Fragen sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Sonst kann es teuer und ungemütlich werden. Denn die steuerlichen Auswirkungen können gravierend sein.

Digitale Nomaden und Freelancer, die selbständig oder freiberuflich arbeiten, werden in Australien als „Contractor“ bezeichnet. Angestellte Arbeitnehmer werden in Australien als „Employees“ bezeichnet. Wir verwenden zur Verdeutlichung des Sachverhaltes im nachfolgenden Artikel die englischen Begriffe.

Als Digitaler Nomade (Contractor) haben Sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Faktoren zu beachten.

Als Inhaber eines Working Holiday Visums in Australien haben Sie darüber hinaus noch arbeitsrechtliche Auflagen des Working Holiday Programms zu beachten. Diese überschneiden sich zum Teil mit steuerlichen und rententechnischen Auflagen in Australien.

Lassen Sie uns also gemeinsam die Möglichkeiten analysieren.

Wir fangen mit den visarechtlichen Auflagen des Working Holiday Visums an.

Arbeitsbeschränkung auf 6 Monate (Visa Condition 8547)

Fest verankert im Working Holiday Programm ist die Bedingung, dass Working Holiday Maker auf eine maximale Beschäftigungsdauer von 6 Monaten bei einem Arbeitgeber limitiert sind.

Wer länger als 6 Monate ohne Erlaubnis für einen Arbeitgeber arbeitet, verstößt gegen die Visumauflagen – wenn zuvor keine Erlaubnis durch das Department of Home Affairs erteilt wurde.

Dieser eindeutige Sachverhalt ist hier nachzulesen:https://immi.homeaffairs.gov.au/visa-conditions-subsite/Pages/permission-to-work-longer-than-6-months-with-one-employer.aspx

Dauerbrenner Scheinselbständigkeit

Ob eine echte selbständige Tätigkeit oder eine Scheinselbständigkeit eines Working Holiday Makers vorliegt, wird anhand einer Reihe von Kriterien beurteilt – in Deutschland und Australien.

Zwei australische Kriterien für unseren Working Holiday Maker haben wir hier zusammengefasst.

6 Monate Regel:

Der Sachverhalt ist für Working Holiday Maker in Australien rechtlich eindeutig durch die Visa Condition 8547 des Department of Home Affairs definiert:

Selbständig arbeitende Working Holiday Maker dürfen nicht länger als sechs Monate ausschließlich Dienstleistungen für denselben Auftraggeber erbringen.

Die Visa Condition 8547 definiert somit einen zeitlichen Maximalwert von bis zu 6 Monaten für einen Working Holiday Maker, der als Contractor in Australien arbeiten möchte.

Eigenständiges Unternehmen:

Es gilt jedoch gleichzeitig für alle Working Holiday Maker die Prüfung der sogenannten „Eigenständigkeit“:

Wenn die Arbeit des Working Holiday Makers in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist und der Visuminhaber kein eigenständiges Unternehmen betreibt, wird der Working Holiday Maker als Employee betrachtet – und nicht als Contractor.“

Ein Working Holiday Maker wird also nur dann als Contractor in Australien eingestuft, wenn

  • Nicht länger als 6 Monate für einen einzelnen Auftraggeber gearbeitet wird und
  • Der Working Holiday Maker ein eigenständiges Unternehmen betreibt.

Die Visumbestimmungen werden vom Department of Home Affairs vorgegeben. Ein Verstoß gegen Visumbestimmungen kann die Annullierung des Visums mit Abschiebehaft und eine nachfolgende Einreisesperre von bis zu 3 Jahren zur Folge haben.

Das Spiel mit dem Feuer: Als „Digitaler Nomade“ auf einem Working Holiday Visum in Australien als „Contractor“ arbeiten

Erinnern Sie sich noch an unseren Working Holiday Maker Phillip, der eine „Australian Business Number“ und „Australian Tax File Number“ beantragt hat und sich damit als „australischer Sole Trader“ und somit als „Business Owner“ sieht?

Die Frage einer Scheinselbständigkeit ist für unseren Working Holiday Maker nicht relevant. Auch die arbeitsrechtlichen Auflagen des Working Holiday Visum Programms und sozialversicherungstechnische Fragestellungen treffen angeblich nicht zu.

Phillip argumentiert: „Als Inhaber einer Australien Business Number müsste er ja doch auch als Business Owner gelten.

Die Realität ist jedoch bitter.


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Viele Working Holiday Maker unterliegen anscheinend einer vergleichbaren Fehleinschätzung. Das australische Finanzamt hat deshalb zu diesem Thema eine eigene „Mythen und Fakten“ Webseite veröffentlicht.

Das Vorliegen einer australischen Business Number (ABN) entscheidet nicht darüber, ob unser Working Holiday Maker als Employee (Angestellter) oder Contractor (z.B. als Freelancer oder Digitaler Nomade) in Australien eingestuft wird.

Hier der Text im Original:

Fact: Having an ABN makes no difference to whether a worker is an employee or contractor for a job. …. If the working arrangement is employment, an ABN will not make the worker a contractor. “

In diesem Zusammenhang sind sicherlich auch von Interesse:

“Fact: Just because a worker has a preference to work as a contractor doesn't mean your business can engage them as a contractor.”

“Fact: If a worker is legally an employee, a contract saying the worker is a contractor will not make the worker a contractor at law.”

Sollten Sie also auf einem Working Holiday Visum in Australien selbständig arbeiten wollen, dann ist die Webseite des australischen Finanzamtes, mit allen Mythen zum Nachlesen, sicherlich von Interesse: https://www.ato.gov.au/Business/Employee-or-contractor/Myths-and-facts/

Eine fehlerhafte Eingruppierung  - oder Scheinselbständigkeit-   wird vom australischen Finanzamt als rechtswidrig angesehen und auch entsprechend verfolgt:

“It's against the law for a business to incorrectly treat their employees as contractors. Businesses that do this are illegally lowering their labour costs by:

- not meeting their tax and super obligations

- denying workers their employee entitlements.”

Hier der Link zum Nachlesen: https://www.ato.gov.au/Business/Employee-or-contractor/Employees-treated-as-contractors/

Wenn die Realität nicht mehr zu übersehen ist, dann bricht es oftmals aus den jungen Working Holiday Makern heraus: „In verschiedenen Foren habe ich aber etwas anderes gelesen“, „auf Facebook wurde ich aber anders informiert“ und wir „würden uns doch sicherlich irren“.

Wir wissen nicht, wie oft wir solche Kommentare in unterschiedlicher Lautstärke und verschiedenen Dialekten schon gehört habe. Wir können diese Sätze nur noch mit stoischer Fassungslosigkeit ertragen.

Die Folgen bedenken

Was jemand auf einem bestimmten Visum in Australien tun darf (und was nicht) wird vom Department of Home Affairs festgelegt.

Das australische Finanzamt legt fest, wann eine Tätigkeit in Australien als Scheinselbständigkeit und ggf. als rechtswidrig eingestuft wird.

Was das alles bedeutet, ist für manchen Working Holiday Maker nicht ganz klar.

Vor Blauäugigkeit wird gewarnt. Wie in Deutschland hat auch Australien klare und zum Teil sehr harte Regeln (und Strafen), wenn Employees (Arbeitnehmer) fälschlicherweise als Selbständige (Contractor) beschäftigt werden und so Steuer- und Sozialversicherungsabgaben umgangen werden.

Die Realität ist, dass Australien derzeit kein „Visum für Digitale Nomaden“ anbietet.

Liebe Working Holiday Maker, genießen Sie Ihr Abenteuer in Australien und halten Sie sich an die von den australischen Behörden vorgegebenen Spielregeln. Wir sind uns sicher, Ihnen wird in Australien garantiert nicht langweilig.

Und wenn Sie dennoch über eine ABN nachdenken, lesen Sie doch bitte unseren Artikeln:

Warum ein Working Holiday Visum für Australien und eine ABN problematisch werden können

 

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