Auswandern Australien | Visum Australien
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Hiemit kommen wir der deutschen rechtlichen Verpflichtung, bestimmte Angaben auf der Homepage zur Unterrichtung der Besucher zu veröffentlichen, gerne nach.

Anbieter und presserechtlich verantwortlich für diese Seiten ist Petra Walke bei Sydney Migration International Pty Ltd (im weiteren Sydney Migration International).

Hauptniederlassung:

Sydney Migration International
Level 29, Chifley Tower
2 Chifley Square
Sydney NSW 2000
Australia

Rechtsform: Proprietary Limited Company
Managing Director: Petra Walke

Registeramt: Australian Taxation Office and Australian Securities and Investments Commission
Registernummer: ABN 38 142 851 536 (Australian Business Number)


Telefon: +61 2 8005 0487
Telefax: +61 2 8416 8005

Email: contact@sydney-migration.com.au

Unsere deutsche Tochtergesellschaft Sydney Migration International GmbH (Kaiserswerther Strasse 115, 1st Floor, 40880 Düsseldorf-Ratingen, Deutschland) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 64376 eingetragen.

Die Berufsbezeichnung Registered Migration Agent (MARN 0957824) wurde Petra Walke von der australischen Aufsichtsbehoerde Office of the Migration Agents Registration Authority verliehen.

Die Berufsbezeichnung New Zealand Immigration Advisor (IAN 201002310) wurde Petra Walke von der neuseeländischen Aufsichtsbehörde Immigration Advisors Authority verliehen.

Die Erlaubnis nach §1 (1) Auswandererschutzgesetz vom 26. März 1975 (AuswSG) wurde Petra Walke von der deutschen Aufsichtsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf erteilt.

Hier finden Sie die zuständigen Aufsichtsbehörden: Office of the Migration Agents Registration Authority (Level 8, 22 Market Street, Sydney NSW Australia), Immigration Advisors Authority (PO Box 6222, Wellesley St, Auckland 1141, New Zealand) und Bezirksregierung Düsseldorf (Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Deutschland).

Hier finden Sie die zuständigen Berufsregelungen: Code of Conduct, Auswandererschutzgesetz und Licensed Immigration Advisers Code of Conduct.

Die für uns zuständigen Aufsichtsbehörden sind zuständig für die Zulassung und Erlaubniserteilung. Sie beraten uns als Mitglied in Fragen unserer Berufspflichten und überwachen die Einhaltung dieser Pflichten.

Darueber hinaus ist Dipl.-Ing. Alexander Walke als Professional Engineer Mitglied bei Engineers Australia (Engineering House, 11 National Circuit, BARTON ACT 2600, Australien) und befugt, die Berufsbezeichnung MIEAust zu fuehren. Die zuständigen Berufsregelungen, Satzungen und weitere Informationen finden Sie hier: Engineers Australia. Für die Tätigkeit von Professional Engineers gelten unter anderem der Australische Engineers Australia Code of Ethics und das Australian Professional Engineering Programs, Accredited by Engineers Australia (Last updated: 16 February 2010). Alexander Walke gehört als Beratender Ingenieur der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau (BayIKa) an (Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Bayern, Deutschland). Die zuständigen Berufsregelungen, Satzungen und weitere Informationen finden Sie hier: BayIKa. Für die Tätigkeit von Beratenden Ingenieuren gelten u.a. das Bayerische Ingenieurekammergesetz-Bau (BayIKaBauG) und die Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau vom 24. April 2008 (StAnz. Nr. 19/2008 vom 09.05.2008). Sie finden die Gesetzes- und Verordnungstexte auf den Internet-Seiten der BayIKa. Die Berufsbezeichnung "Diplom-Ingenieur" (Dipl.-Ing.) wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Nordrhein-Westfalen von der Gerhard-Mercator-Universitaet Gesamthochschule Duisburg  verliehen.

Sollten Sie Fragen haben, so stellen Sie diese doch einfach per Email an contact@sydney-migration.com.au oder rufen Sie uns an.

Die Benutzungsbedingungen für unseren Internetauftritt finden Sie hier.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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