Familien- und Partnervisum Neuseeland
Hier finden Sie Informationen zum Partner- und Familienvisum in Neuseeland.
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Partnervisum
Ein permanentes Visum für Partner von neuseeländischen Staatsbürgern oder Dauervisuminhabern. Der neuseeländische Partner muss dabei ein Sponsorship übernehmen.
Familienvisum
- Elternvisum: Für die Eltern eines in Neuseeland ansässigen Statasbürgers oder Dauervisumhalters. Dieser muss eine Bürgschaft übernehmen.Die Abgabe einer Interessensbekundung (Expression of Interest) ist erforderlich. Auf spezielle Einladung durch die Einwanderungsbehörde kann die Visumbeantragung erfolgen.
- Elternruhestandsvisum: Für die Eltern eines in Neuseeland ansässigen Staatsbürgers oder Dauervisumhalters. Es muss ein Vermögen in Höhe von NZ$ 1,5 Millionen vorliegen und ein Jahreseinkommen von mindestens NZ$ 60.000 nachgewiesen werden. Davon muss ein Investment in Höhe von NZ$ 1 Million für vier Jahre erfolgen.
- Kindervisum: Visum für (auch adoptierte) Kinder eines neuseeländischen Staatsbürgers oder Dauervisumhalters. Bis zum 18. Lebensjahr (unter gewissen Umständen auch bis zum 24. Lebensjahr).