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| Familien- und Partnervisa |
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| Hier finden Sie Informationen über |
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| Partnervisa |
- Ehegatten-Visum:
Für den Ehepartner eines australischen Staatsbürgers oder eines Dauervisuminhabers; sowie für den Partner der in ehe-ähnlicher und langfristiger Lebensgemeinschaft mit einem australischen Staatsbürger oder Dauervisainhabers lebt.
- Visum wegen beabsichtigter Eheschliessung:
Ist eine Heirat mit einem australischen Staatsbürger oder Dauervisainhabers geplant, wird in der Regel ein neun Monate gültiges Visum erteilt. Innerhalb dieser Frist hat die Heirat zu erfolgen; im Anschluss ist die Beantragung eines –dauerhaften- Ehegattenvisum möglich.
- Gleichgeschlechtliche und andere Partnerschaften:
Ein Visum für den Lebenspartner, der mit einem australischen Staatsbürger oder Dauervisainhaber in einer Lebensgemeinschaft lebt, sowie für andere gegenseitig verpflichtete Lebenspartner. Von vorne herein werden ein befristetes Visum sowie ein Dauervisum beantragt. Nach zwei Jahren wird die Umwandlung des befristeten Visums in ein Dauervisum geprüft.
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| Familienvisa |
- Eltern:
Für die Eltern eines in Australien niedergelassenen australischen Staatsbürgers oder Dauervisainhabers; dieser muss eine Bürgschaft für den Elternteil übernehmen.
- Kinder:
Visum für natürliche oder adoptierte Kinder (zum Teil auch Stiefkinder) eines australischen Staatsbürgers oder Dauervisainhabers.
- Pflegende Angehörige:
Für den Angehörigen eines staatlich anerkannt pflegebedürftigen australischen Staatsbürgers oder Dauervisuminhabers. Eine Bürgschaft des australischen Angehörigen ist Voraussetzung.
- Verwandte:
Entweder für den Angehörigen eines in Australien niedergelassenen australischen Staatsbürgers oder Dauervisuminhabers, der ausserhalb Australiens keine weiteren Angehörigen hat. Oder für Senioren, die zu ihrer Lebenshaltung finanziell von ihrem australischen Angehörigen abhängig sind.
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