Auswandern Australien | Visum Australien
Auswanderungsberatung
 

Sydney Migration International ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Auswandern.

Nach §1 (1) des Auswandererschutzgesetzes vom 26. März 1975 (AuswSG) bedarf es zur Beratung von Auswanderungswilligen aus Deutschland einer staatlichen Erlaubnis.

Die Verwaltung der Erlaubnisse obliegt der zuständigen Fachaufsicht, dem Bundesverwaltungsamt in Köln.

Weitere Informationen über das Auswandererschutzgesetz sowie Angaben zu Informationsleistungen des Bundesverwaltungsamtes finden Sie hier:

Bundesverwaltungsamt
Abteilung II
Barbarastrasse 1
50735 Köln
www.bva.bund.de

Das Bundesverwaltungsamt -Informationsstelle fuer Auswanderer und Auslandstaetige- gibt Informationsschriften heraus, die sich mit auswanderungsrelevanten Fragen befassen. In den Laenderinformationsschriften werden u.a. die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Einfuhr- und Zollvorschriften, arbeitssteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen, Schul- und Gesundheitssysteme und laenderspezifische Besonderheiten in wichtigen Bereichen wie Devisenbestimmungen, Mieten, Lebensunterhalt, Loehne und Gehaelter, Arbeitsmarktlage sowie Steuersaetze behandelt. Die lnformationsschriften sind bei den bundesweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen fuer Auswanderer und Auslandstaetige gegen eine Schutzgebuehr erhaeltlich. Anfragen koennen an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden,das kostenlos ein Verzeichnis der Beratungsstellen verschickt.

Die Anschrift lautet:

Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle fuer Auswanderer und Auslandstaetige
50728 Koeln
Telefon: 0221 /7 58-0, Fax: 0221 /7 58-2768
e-mail: infostelleauswandern@bva.bund.de
Homepage: http://www.bundesverwaltungsamt.de

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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